Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1991/92 Nr. 21
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·2
Zusammenfassung
VVGE 1991/92 Nr. 21, S. 67: Art. 5 Abs. 5 VV zum BauG. Nicht jede von mehreren Personen unterzeichnete Einsprache ist eine Kollektiveinsprache. Stellt eine von legitimierten wie auch von nicht legitimierten Personen unterzeichnete Einsprac
Volltext