Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1989/90 Nr. 20
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·1
Zusammenfassung
VVGE 1989/90 Nr. 20, S. 46: Art. 27 Abs. 1 BauG. Die Frage der Ausgestaltung der Besitzstandsgarantie ist eine solche des kantonalen Rechts. Die Bewilligung von Ersatzbauten, die Nutzungsplänen widersprechen, ist nicht bundesrechtswidrig (
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