Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1987/88 Nr. 47
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·1
Zusammenfassung
VVGE 1987/88 Nr. 47, S. 89: Art. 48 StG. Grundstückgewinnsteuer. Bei der Veräusserung eines Grundstückes durch eine Erbengemeinschaft ist die Grundstückgewinnsteuer für jeden Erben getrennt nach Massgabe seines Teilgewinnes zu ermitteln. U
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