Obwalden Gerichts- und Verwaltungsentscheide (OGVE) 17.04.2020 (publiziert) OGVE-2016-17-61.htm#
17. April 2020·Deutsch·Obwalden·OW_VB·HTML·2
Zusammenfassung
OGVE 2016/17 Nr. 61 Art. 30 Abs. 1, Art. 270a ZGB Änderung des Familiennamens. Da die Kindsmutter verstorben ist und der Namensänderung in ihrem Testament zugestimmt hat, liegt keine strittige Situation vor und der Vater ist zur Gesuchsein
Volltext