Obwalden Gerichts- und Verwaltungsentscheide (OGVE) 17.04.2020 (publiziert) OGVE-2016-17-48.htm#
17. April 2020·Deutsch·Obwalden·OW_VB·HTML·1
Zusammenfassung
OGVE 2016/17 Nr. 48 Art. 89 Abs. 3 KV; Art. 1 Abs. 3 VWEG, Art. 29 Abs. 2 BauG Anschlussgebühren sind einmalige Gebühren für den Einkauf in ein öffentliches Werk. Damit werden die Investitionen in die Anlage finanziert. Benützungsgebühren
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