Obwalden Gerichts- und Verwaltungsentscheide (OGVE) 27.07.2017 (publiziert) OGVE-2014-15-13.htm#
27. Juli 2017·Deutsch·Obwalden·OW_VB·HTML·1
Zusammenfassung
OGVE 2014/15 Nr. 13 Art. 355 Abs. 2 StPO Die Staatsanwaltschaft darf einem Beschuldigten mit Wohnsitz in Deutschland zwar eine Vorladung zum Einvernahmetermin zukommen lassen. Eine Zwangsandrohung in Form der Rückzugsfiktion nach Art. 355
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