Obwalden Amtsbericht über die Rechtspflege (AbR) 16.06.2016 (publiziert) AbR 2008/09 Nr. 6
16. Juni 2016·Deutsch·Obwalden·Obergericht Obwalden·HTML·2
Zusammenfassung
AbR 2008/09 Nr. 6, S. 69: Art. 57 Abs. 1 ZPO Zur Klärung der Frage, welche Person in einem Prozess aktivlegitimiert ist, wendet das Gericht das Recht von Amtes wegen an. Die Dispositionsmaxime wird nicht verletzt, wenn es den eingeklagten
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