Obwalden Amtsbericht über die Rechtspflege (AbR) 26.11.2015 (publiziert) AbR 1996/97 Nr. 40
26. November 2015·Deutsch·Obwalden·Obergericht Obwalden·HTML·2
Zusammenfassung
AbR 1996/97 Nr. 40, S. 146: Art. 14 StPO Begriff des "Geschädigten": Über den strafrechtlich geschützten Rechtsgutträger hinaus ist jede Person als geschädigt zu betrachten, die durch die Tat unmittelbar in ihrer Rechtssphäre betroffen ist
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