Rechtsprechung Luzern
Instanz: Verwaltungsgericht Abteilung: Verwaltungsrechtliche Abteilung Rechtsgebiet: Öffentliches Beschaffungswesen Entscheiddatum: 17.02.2000 Fallnummer: V 99 323 V 99 325 LGVE: 2000 II Nr. 16 Leitsatz: § 16 öBG; § 11 öBV. Unzulässigkeit, den Angebotstext zu ändern.
Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: Aus den Erwägungen: 4. - (...) a) Gemäss § 11 öBV haben die Anbieterinnen ihre Angebote vollständig einzureichen. Eine Änderung des Angebotstextes wird als unzulässig erachtet; es sei denn, das Einreichen von Varianten wäre möglich und diese würden separat und als solche bezeichnet eingereicht (Lang, Offertenbehandlung und Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen, in: ZBl 2000 S. 229). Eigenmächtig vorgenommene Änderungen am Angebotstext haben regelmässig den Ausschluss aus dem Verfahren zur Folge (Lang, a.a.O., S. 235). Auch in der Botschaft zum öBG wird auf diese Konsequenz hingewiesen (Botschaft [B 112] zum öBG vom 13.2.1998, in: Verhandlungen des Grossen Rates 1998, S. 307). Dass dieser Ausschlussgrund in § 16 öBG nicht ausdrücklich genannt wird, vermag daran nichts zu ändern, da es sich hierbei nicht um eine abschliessende Aufzählung handelt.