Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht Abteilung: Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Rechtsgebiet: Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Entscheiddatum: 30.08.2001 Fallnummer: SK 01 95 LGVE: 2001 I Nr. 39 Leitsatz: Art. 17 Abs. 2, 242 und 249 SchKG. Enthält eine Kollokationsverfügung geichzeitig die Abweisung eines Herausgabeanspruchs, ist für den Beginn des Fristenlaufs der betreibungsrechtlichen Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung die individuelle Zustellung massgebend und nicht die öffentliche Bekanntmachung des Kollokationsplans. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: