Rechtsprechung Luzern
Instanz: Kantonsgericht Abteilung: 4. Abteilung Rechtsgebiet: Verfahren Entscheiddatum: 18.06.2013 Fallnummer: V 13 83 LGVE: 2013 IV Nr. 8 Leitsatz: § 204 VRG. Ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege kann unter der Herrschaft des Verwaltungsrechtspflegegesetzes nicht losgelöst von einem Hauptverfahren gestellt werden. Das Gesuch ist zusammen mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde oder der verwaltungsgerichtlichen Klage einzureichen. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: