Rechtsprechung Luzern
Instanz: Justiz- und Sicherheitsdepartement Abteilung: - Rechtsgebiet: Ausländerrecht Entscheiddatum: 06.02.2013 Fallnummer: JSD 2013 4 LGVE: 2013 VI Nr. 4 Gesetzesartikel: Art. 50 Abs. 1 AuG Leitsatz: Die Integration nicht gemeinsamer Kinder spielt im Rahmen von Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG keine Rolle. Ausschlaggebend für die Voraussetzung der erfolgreichen Integration gemäss dieser Bestimmung ist einzig der Integrationsgrad des sich darauf berufenden Ehegatten. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: