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Wettbewerbskommission 19.10.2015 VPVW Stammtische Projekt Repo 2013

19. Oktober 2015·Deutsch·CH·CH_WBK·PDF·12,803 Wörter·~1h 4min·1

Zusammenfassung

VPVW Stammtische Projekt Repo 2013

Volltext

Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO

22-00022/COO.2101.111.3.146422

Verfügung vom 19. Oktober 2015

in Sachen Untersuchung gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) betreffend 22-0439: VPVW Stammtische / Projekt Repo 2013 wegen unzulässiger Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 Abs. 3 KG

gegen 1. ASAG Auto-Service AG, Sevogelstrasse 26, 4052 Basel vertreten durch Herrn Olivier Riesen, RIESEN LAW, Rue de Rive 23, 1260 Nyon 1 2. Autoweibel AG, Murtenstrasse 4, 3270 Aarberg vertreten durch Herrn Dr. Oliver Kaufmann, Streichenberg Rechtsanwälte, Stockerstrasse 38, 8002 Zürich 3. City-Garage AG, St. Gallen, Zürcherstrasse 162, 9001 St. Gallen vertreten durch Herrn Prof. Dr. Patrick L. Krauskopf, AGON PARTNERS, Wiesenstrasse 17, 8008 Zürich 4. Garage Gautschi Holding AG, Dorfgasse 8, 4922 Thunstetten vertreten durch Herrn Dr. Alfred Gujer, Advokatur Zelgli, Im Langacker 16, 8600 Dübendorf

Hinweis: Gegen diese Verfügung haben die nachfolgend genannten Parteien Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht: ASAG Auto-Service AG, Autoweibel AG und City-Garage AG, St. Gallen. Betreffend die Garage Gautschi Holding AG ist diese Verfügung in Rechtskraft erwachsen. Vorliegend handelt es sich um eine Publikationsversion der Verfügung vom 19. Oktober 2015 der WEKO, bei welcher die Geschäftsgeheimnisse von den Parteien oder Dritten bereinigt wurden.

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Besetzung Vincent Martenet (Präsident, Vorsitz), Andreas Heinemann (Vizepräsidenten), Evelyne Clerc, Winand Emons, Andreas Kellerhals, Daniel Lampart, Thomas Pletscher, Armin Schmutzler, Henrique Schneider, Johann Zürcher

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A  Sachverhalt ................................................................................................................... 6  A.1  Gegenstand der Untersuchung ...................................................................................... 6  A.2  Untersuchungsadressaten .............................................................................................. 6  A.3  Wettbewerbsrechtlich relevanter Sachverhalt ................................................................ 7  A.3.1  Begriffe und Hintergrundinformationen ...................................................................... 7  A.3.1.1  Begriffe ...................................................................................................................... 7  A.3.1.2  VPVW ........................................................................................................................ 8  A.3.2  Vorbereitung des «Projekt Repo 2013» ................................................................... 10  A.3.3  Die Konditionenliste ................................................................................................. 14  A.3.4  Die Präsentation ...................................................................................................... 16  A.3.5  Umsetzung des Projektes ........................................................................................ 20  A.3.6  Abbruch des Projektes ............................................................................................. 22  A.3.7  Anwendung der vereinbarten Konditionenliste ........................................................ 24  A.3.8  Die Vereinbarung von 2002 ..................................................................................... 24  A.3.9  Vorbringen der Verfahrensparteien .......................................................................... 25  A.3.10  Würdigung der Beweismittel und der Vorbringen der Verfahrensparteien ............... 29  A.4  Verfahren ...................................................................................................................... 33  A.4.1  Die Selbstanzeige gemäss Art. 49a Abs. 2 KG ....................................................... 33  A.4.2  Die Untersuchungseröffnung ................................................................................... 33  A.4.3  Der weitere Gang der Untersuchung ....................................................................... 34  A.4.4  EVR und Vorabverfügung ........................................................................................ 37  A.4.5  Weitere Auskunftsbegehren ..................................................................................... 39  A.4.6  Versand des Antrags ............................................................................................... 39  A.4.7  Stellungnahme der Parteien .................................................................................... 40  A.4.8  Vorbringen der Parteien zum Sachverhalt ............................................................... 40  A.4.8.1  Vorbringen der ASAG .............................................................................................. 40  A.4.8.2  Vorbringen der Autoweibel....................................................................................... 42  A.4.8.3  Vorbringen der City-Garage ..................................................................................... 44  A.4.8.4  Vorbringen der Garage Gautschi ............................................................................. 45  A.4.8.5  Vorbringen zum Aktenverzeichnis ........................................................................... 47  A.4.8.6  Vorbringen zum Abbruch des Projektes .................................................................. 49  A.4.9  Verhalten der Parteien während der Untersuchung ................................................. 49  A.4.10  Sistierung des Verfahrens........................................................................................ 51  A.4.11  Ausstand des Vizepräsidenten Prof. Dr. Stefan Bühler ........................................... 52  A.4.12  Anhörung der Parteien ............................................................................................. 52  A.4.13  Anhörung der AMAG................................................................................................ 52  B  Erwägungen ................................................................................................................ 56  B.1  Geltungsbereich ........................................................................................................... 56  B.1.1  Persönlicher Geltungsbereich .................................................................................. 56  B.1.2  Sachlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 57  B.1.3  Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich .................................................................. 57  B.2  Parteien/Verfügungsadressaten ................................................................................... 57  B.3  Vorbehaltene Vorschriften ............................................................................................ 59 

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B.4  Unzulässige Wettbewerbsabrede ................................................................................. 60  B.4.1  Vorbemerkungen ..................................................................................................... 60  B.4.2  Wettbewerbsabrede ................................................................................................. 60  B.4.2.1  Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken ........................................................... 60  B.4.2.2  Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung ................................. 62  B.4.2.3  Fazit ......................................................................................................................... 63  B.4.3  Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede nach Art. 5 KG ....................................... 63  B.4.4  Beseitigung wirksamen Wettbewerbs ...................................................................... 63  B.4.4.1  Vorliegen einer horizontalen Preisabrede ................................................................ 64  B.4.4.2  Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung ................ 64  B.4.4.2.1 Relevanter Markt ...................................................................................................... 65  B.4.4.2.2 Aussenwettbewerb................................................................................................... 68  a.  Aktueller Wettbewerb ............................................................................................... 69  b.  Potenzieller Wettbewerb .......................................................................................... 71  B.4.4.2.3 Innenwettbewerb...................................................................................................... 72  B.4.4.3  Zwischenergebnis .................................................................................................... 73  B.4.5  Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs ....................................................... 73  B.4.5.1  Erheblichkeit gemäss bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Sachen Gaba und Gebro ...................................................................................................... 74  B.4.5.2  Erheblichkeit gemäss bisheriger Praxis ................................................................... 74  B.4.5.3  Erheblichkeit gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ................................... 75  B.4.5.4  Verbotsprinzip und Missbrauchsprinzip ................................................................... 75  B.4.5.5  Prüfung der Erheblichkeit in casu ............................................................................ 81  B.4.5.6  Qualitative Kriterien.................................................................................................. 82  B.4.5.7  Quantitative Kriterien ............................................................................................... 83  B.4.5.8  Zwischenergebnis .................................................................................................... 86  B.4.6  Rechtfertigung aus Effizienzgründen ....................................................................... 86  B.4.7  Ergebnis ................................................................................................................... 88  B.5  Sanktionierung und Sanktionsbemessung ................................................................... 88  B.5.1  Sanktionierung ......................................................................................................... 88  B.5.1.1  Allgemeines ............................................................................................................. 88  B.5.1.2  Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG ......................................................................... 89  B.5.1.2.1 Unternehmen ........................................................................................................... 89  B.5.1.2.2 Unzulässige Verhaltensweise im Sinne von Art. 49a Abs. 1 KG ............................. 89  B.5.1.3  Vorwerfbarkeit .......................................................................................................... 90  B.5.2  Sanktionsbemessung............................................................................................... 91  B.5.2.1  Einleitung und gesetzliche Grundlagen ................................................................... 91  B.5.2.2  Konkrete Sanktionsberechnung ............................................................................... 91  B.5.2.2.1 Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstosses .......................................... 93  B.5.2.2.2 Erschwerende und mildernde Umstände ................................................................. 94  B.5.2.3  Verhältnismässigkeitsprüfung .................................................................................. 95  B.5.3  Ergebnis ................................................................................................................... 96  C  Kosten ......................................................................................................................... 97  D  Ergebnis ...................................................................................................................... 98 

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E  Dispositiv .................................................................................................................. 100  F  Anhänge .................................................................................................................... 102 

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A Sachverhalt A.1 Gegenstand der Untersuchung 1. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung bildet die Frage, ob bestimmte schweizerische, zugelassene Händler verschiedener Marken des Volkswagen Konzerns (nachfolgend: VW-Konzern), nämlich VW Personenwagen (nachfolgend: VW PW), VW Nutzfahrzeuge (nachfolgend: VW NF), Audi, Seat und Skǒda, eine Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG getroffen haben, indem sie eine Vereinbarung über Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen trafen. A.2 Untersuchungsadressaten 2. Untersuchungsadressaten sind die folgenden vier Unternehmen (in alphabetischer Reihenfolge):  ASAG Auto-Service AG, mit Sitz in Basel (nachfolgend: ASAG);  Autoweibel AG, mit Sitz in Aarberg (nachfolgend: Autoweibel);  City-Garage AG, St. Gallen mit Sitz in St. Gallen (nachfolgend: City-Garage);  Garage Gautschi Holding AG, mit Sitz in Thunstetten (nachfolgend: Garage Gautschi). 3. Bezüglich dieser vier Unternehmen sind grundsätzlich folgende Informationen zu beachten: - Alle Unternehmen waren im Zeitraum von Januar bis April 2013 zugelassene Händler der Marken des VW-Konzerns und verfügten über einen Handels- und Servicepartnervertrag mit der AMAG Automobil- und Motoren AG, Zürich (nachfolgend: AMAG);1 - ASAG vertreibt Neufahrzeuge der Marken VW PW, VW NF, Audi, Seat und Skǒda an sieben Standorten in der Schweiz, mit dem Hauptsitz in Basel Dreispitz und weiteren Zweigniederlassungen in Basel Gellert, Basel Kleinbasel, Liestal, Pratteln, Rheinfelden und Reinach;2 - Autoweibel vertreibt Neufahrzeuge der Marken VW PW und VW NF an einem einzigen Standort in Aarberg;3 - City-Garage ist auf Detailhandelsebene mit dem Vertrieb von Neufahrzeugen der Marken VW PW, VW NF, Audi, Seat und Porsche an fünf Standorten in der Ostschweiz, mit dem Hauptsitz in St. Gallen und weiteren Zweigniederlassungen in Goldach, Heiden, Wil und Rickenbach, tätig;4 - Garage Gautschi gehört die Garage Gautschi AG in Langenthal und die Auto Gautschi AG in Lyssach, welche Neufahrzeuge der Marken VW PW, VW NF, Audi, Seat und Skǒda vertreiben.5

1 Eingabe vom 15.4.2014 der AMAG: Act. 230, Beilage «Freie Partner Handel». 2 Einvernahmeprotokoll vom 17.6.2013 von [ASAG]: Act. 83, Rz 70–72; vgl. auch <www.asag.ch/standorte.html>, unter Neuwagen und Standorte. 3 Einvernahmeprotokoll vom 17.6.2013 von [Autoweibel]: Act. 85, Rz 78; vgl. auch <www.autoweibel.ch/de/index.php>, unter Neuwagen. 4 Vgl. <www.city-garage.ch/index.php> unter Neuwagen und Geschäftsstellen. 5 Einvernahmeprotokoll vom 12.6.2013 von [Garage Gautschi]: Act. 77, Rz 72; vgl. auch <www.garage-gautschi.ch> unter Garage Gautschi Langenthal und Auto Gautschi Lyssach.

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4. Zu beachten ist ausserdem, dass – gemäss Angabe der AMAG – die ASAG, die City- Garage und die Garage Gautschi im Zeitraum von Januar bis April 2013 zu den wichtigsten zugelassenen Händlern der Marken des VW-Konzerns gehörten, nicht jedoch Autoweibel.6 ASAG, City-Garage und Garage Gautschi gehörten somit zu jenen Unternehmen,7 welche zusammen für [70–85] % der Verkaufsmeldungen der von AMAG importierten Fahrzeuge stehen.8 5. Die AMAG war ebenfalls Adressatin dieser Untersuchung. Mit Verfügung vom 8. August 2014 des Vizepräsidenten der Wettbewerbskommission, Prof. Dr. Stefan Bühler (nachfolgend: Vorabverfügung), wurde die einvernehmliche Regelung vom 16. April 2014 (nachfolgend: EVR) zwischen dem Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) und der AMAG genehmigt und das Verfahren gegenüber dieser Partei abgeschlossen (Rz 110 und 113).9 Des besseren Verständnisses halber ist es allerdings angebracht, einige Informationen auch über dieses Unternehmen anzuführen: 6. Die AMAG ist der autorisierte und exklusive Importeur für Neufahrzeuge verschiedener Marken des VW-Konzerns, nämlich VW PW, VW NF, Audi, Seat und Skǒda, in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (Geschäftsbereich AMAG IMPORT). Zudem ist sie auf der Einzelhandelsebene mit eigenen zugelassenen Händler- und Werkstattbetrieben für die erwähnten Fahrzeugmarken sowie die VW-Konzernmarke Porsche tätig (Geschäftsbereich AMAG RETAIL).10 AMAG RETAIL bildet daher eine wirtschaftlich und rechtlich nicht getrennte Abteilung der AMAG. Einerseits verfügt die AMAG über 69 AMAG RETAIL Betriebe, die im Handel und im Service tätig sind.11 Anderseits ist die AMAG, als Schweizer Vertreterin des VW-Konzerns, Vertragspartnerin von 274 zugelassenen Händlern (Konzessionären) der Marken VW, Audi, Seat und Skǒda in der Schweiz.12 Die Marke Porsche gehört zwar ebenfalls zum VW-Konzern. Anders als bei den übrigen Marken des VW-Konzerns ist AMAG jedoch nicht Importeurin dieser Fahrzeuge, sondern nur auf Einzelhandelsebene tätig (Porsche AMAG RETAIL).13 In Bezug auf das Verhalten der AMAG RETAIL betreffend den untersuchten Sachverhalt wird in der vorliegenden Verfügung generell die AMAG genannt. A.3 Wettbewerbsrechtlich relevanter Sachverhalt A.3.1 Begriffe und Hintergrundinformationen 7. Vor der Darstellung des Sachverhalts werden nachfolgend einige Begriffe erklärt und Hintergrundinformationen angegeben, welche für diese Untersuchung wichtig und für ein rasches Verständnis der vorliegenden Verfügung hilfreich sind. A.3.1.1 Begriffe 8. Repo: «Repo» steht als Kurzform für «Preis-Repositionierung». Hierbei handelt es sich um ein periodisches Überprüfen und Anpassen der Listenpreise durch die Kraftfahrzeugliefe-

6 Eingabe der AMAG vom 11.7.2014: Act. 277, S. 2 Ziff. 2 Bst. a und b und Beilage 4. 7 Unternehmen mit mehreren Verkaufsstellen werden je als ein Händler aufgeführt. 8 Gemäss Angabe der AMAG handelt es sich bei einer Verkaufsmeldung um «die Meldung des Händlers an den Importeur und den Hersteller, dass ein bestimmtes Fahrzeug an einen Kunden übergeben oder auf den eigenen Betrieb zugelassen wurde. Die Anzahl Verkaufsmeldungen entspricht der Anzahl verkaufter bzw. zugelassener Fahrzeuge eines Händlers» (siehe Act. 277, S. 2 Ziff. 2, 2. Absatz). 9 Act. 289. 10 Protokollaussage zur Selbstanzeige vom 4.4.2013: Act. 40, S. 2; Act. 230, S. 1. 11 Act. 230, S. 1 und Beilage «Übersicht Partnernetze AMAG IMPORT (11.04.2014)». 12 Act. 230, S. 1 und Beilage «Freie Partner Handel». 13 Act. 230, S. 1. Vgl. auch <www.porsche.amag.ch> unter Unternehmen > Porsche AMAG Retail.

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ranten für ihre jeweiligen Marken. Nach jeder Preis-Repositionierung passen die (zugelassenen) Händler üblicherweise auch ihre eigenen Verkaufspreislisten bzw. Konditionenlisten an. Oft kommt es nach den jährlichen Verhandlungen mit dem Importeur über Lieferkonditionen und Ziele für das Folgejahr zu einer (grösseren) Repo. 9. Konditionenliste: Eine Konditionenliste ist eine in der Automobilbranche übliche intern verwendete Liste des Händlers, die grundsätzlich alle angebotenen Modelle der durch ihn vertretenen Marken enthält. In dieser Liste werden (meist als Orientierung für die Verkaufsmitarbeiter) die allfällig (maximal) zu gewährenden Preisnachlässe auf den Listenpreis (des Herstellers) in Prozent angegeben. Auf diesen Listen ist (meist) auch die modellspezifische Ablieferungspauschale vermerkt. 10. Preisnachlässe: Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um eine prozentuale Reduktion des Verkaufspreises an Endkunden je nach Kundengruppe (Detail, KMU, Flotten, Taxi etc.) oder Abnutzung (Vorführwagen mit unterschiedlicher Nutzungsstrecke) und Fahrzeugmodell. 11. Ablieferungspauschale: Bei der Ablieferungspauschale handelt es sich um einen Betrag, welcher von Händlern für gewisse, im Zusammenhang mit dem Kauf eines Neufahrzeugs erbrachte Dienstleistungen (insbesondere das Bereitstellen und Einlösen des Fahrzeuges, Auftanken, Entfernen von Transportschutz usw.) erhoben und entsprechend auf der (Erst-)Offerte aufgeführt wird. A.3.1.2 VPVW 12. Die Untersuchungsadressaten und die AMAG RETAIL sind Mitglieder des Verbandes der Partner des Volkswagenkonzerns (VPVW).14 Der VPVW ist eine Vereinigung von autorisierten Händlern für Neufahrzeuge der Marken des VW-Konzerns in der Schweiz und zählte Anfang Oktober 2013 183 Mitglieder.15 150 davon waren auf der Einzelhandelsebene tätig (bei den anderen 33 handelte es sich «nur» um autorisierte Werkstätten, die für die vorliegende Untersuchung nicht massgebend sind). Nach den vorliegenden Informationen betrug am 11. April 2014 die Gesamtzahl zugelassener Händler der Marken des VW-Konzerns inklusive der 69 AMAG RETAIL-Betriebe 343.16 Es ist daher davon auszugehen, dass im massgeblichen Zeitraum (von Januar bis April 2013) mehr als 50 % der zugelassenen Händler der Marken VW PW, VW NF, Audi, SEAT und Skǒda in der Schweiz dem VPVW angehörten.17 13. Gemäss Art. 2 der Statuten des VPVW18 bezweckt der VPVW «die Förderung des Verkaufs sowie der Serviceabdeckung der Marken des Volkswagenkonzerns in der Schweiz», «[…] eine enge Zusammenarbeit und Beziehungspflege zwischen den Händlern (d.h. sämtlichen Vertriebsstufen bei mehrstufigem Vertriebsnetz) sowie Servicepartnern dieser Marken und der Automobil und Motoren AG (nachfolgend AMAG) und der Porsche Schweiz AG (nachfolgende Porsche Schweiz) als Importeurinnen» und «[…] die Förderung der Fairness und Kollegialität unter den Partnern des Volkswagenkonzerns». Der VPVW unterstützt die Importeurin (AMAG IMPORT) «[z]ur Erreichung optimaler Marktanteile und Serviceabdeckung» und «strebt die Gewährleistung einwandfreier Servicearbeiten an den verkauften

14 Mitgliederliste des VPVW (Stand Februar–März 2013): Act. 168, Beilage 2; Antwort des Präsidenten des VPVW vom 24.3.2015 zum Auskunftsbegehren des Sekretariates: Act. 350. 15 Act. 168, Beilage 2; Act. 350. Die Anzahl Filialen der einzelnen zugelassenen Händler wird in der Mitgliederliste des VPVW nicht berücksichtigt. 16 Act. 230, S. 1 und Beilagen. 17 Act. 168, Beilage 2 und Act. 230. Vgl. auch Act. 40, S. 3. 18 Statuten vom 22.7.2011 des VPVW: Act. 24, Beilage 2.

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Produkten an».19 Zudem pflegt der VPVW «den regen Gedankenaustausch und die guten Beziehungen innerhalb des Händler- und Servicepartnernetzes».20 14. Anfang 2013 plante der Vorstand des VPVW die Einführung je einer Stammtischveranstaltung in den selbst aufgeteilten neun Regionen der Schweiz.21 Gegenstand dieser Anlässe wären die Preis-Repositionierung der Marken des VW-Konzerns, wichtige Händlerthemen um die Rentabilität zu stärken und der Statusbericht der Themen, welche im Vorstand des VPVW mit dem Importeur besprochen werden, gewesen.22 Darüber hinaus war vorgesehen, dass (zukünftig) jedes Vorstandsmitglied ca. drei weitere Stammtische pro Jahr in der jeweilig zugeteilten Region durchführe.23 15. Jedes Vorstandsmitglied des VPVW war zuständig für eine der neun Regionen und wurde mit einer spezifischen Aufgabe als Markenansprechpartner (MAP) beauftragt, das heisst, die Vertretung der Verbandsmitglieder gegenüber dem Importeur für eine bestimmte Marke des VW-Konzerns oder einen bestimmten Marktbereich zu übernehmen. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes des VPVW waren für die zu untersuchende Zeitperiode wie folgt vorgesehen:24 - [Name], Rechtsanwalt bei […], Präsident des Vorstandes; - [Name], […] der City-Garage, zuständig für die Regionen 1 und 5 (SH, TG, ZH-Ost, SG, FL, AI, AR, GR-Ost und -Nord) und die Marke Porsche; - [Name], […] der Garage Gautschi, zuständig für die Region 2 (AG-Ost, SO-Süd, BE- Ost) und die Marke Audi; - [Name], […] der Niederlassung der AMAG in […]25 und [Name], […] der AMAG RETAIL […], zuständig für die Region 3 (FR-F, VD, NE, GE, VS-F) und die Marken VW PW; - [Name], […] der [VW-Händler]26, zuständig für die Region 4 (ZG, LU, UR, NW, OW, SZ, GL); - [Name], […] der Autoweibel, zuständig für die Region 6 (BE-West und -Süd, FR-D, VS-D) und die Bereiche After-Sales und Kundendienst; - [Name], […] der [VW-Händler], zuständig für die Region 7 (TI, GR-West und -Süd) und den Bereich After-Sales; - [Name], […] der ASAG, zuständig für die Region 8 (AG, BS, BL, SO Nord, JU) und die Marke VW NF; - [Name], […] der AMAG und […] der AMAG RETAIL27, zuständig für die Region 9 (ZH- West) und die IT des VPVW.

19 Art. 2 der Statuten vom 22.7.2011 des VPVW: Act. 24, Beilage 2. 20 Idem. 21 Präsentation Region Mittelland: Act. 14, Folie 30; Präsentation Stammtisch Region 8: Act. 22, Folie 37 (Anhang 3). 22 Act. 14, Folie 30; Einladung vom 11.3.2013 der AMAG an die Teilnehmer des Stammtisches Region 9: Act. 18, Beilage 1. 23 Idem. 24 Act. 14, Folie 31; Act. 22, Folie 7. 25 [Name] war in der zu untersuchenden Zeitperiode noch zu wählender Kandidat für den Vorstand des VPVW, vgl. Act. 14, Folie 31; Act. 22, Folie 7. 26 [Name] war in der zu untersuchenden Zeitperiode noch zu wählender Kandidat für den Vorstand des VPVW, vgl. Act. 14, Folie 31; Act. 22, Folie 7.

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16. [Name], […] der [VW-Händler] in […], gab Anfang 2013 seinen Rücktritt als Vorstandsmitglied des VPVW bekannt.28 17. Alle anderen Vorstandsmitglieder, ausser der Präsident [Name] und [Name], haben im Anschluss an die Eröffnung der vorliegenden Untersuchung den Austritt aus dem Vorstand des VPVW erklärt.29 18. Die nachfolgende Grafik stellt zum massgeblichen Zeitraum die Struktur der AMAG, die Zusammensetzung des VPVW sowie dessen Mitgliederzahl (gemäss Angaben in Rz 12) im Verhältnis zu den zugelassenen Händlern der Marken des VW-Konzerns dar.

Abbildung 1 (Darstellung Sekretariat) A.3.2 Vorbereitung des «Projekt Repo 2013» 19. Die AMAG IMPORT hatte bereits Ende Februar 2012 die Listenpreise der Marke Audi um durchschnittlich 11 % gesenkt.30 Die Listenpreise der Marken VW PW, VW NF, Skǒda und Seat wurden am 1. März bzw. am 1. April 2013 um durchschnittlich 13 bzw. 14,5 % gesenkt (eine sog. Preis-Repositionierung, siehe Rz 8).31 Die geplante Umsetzung dieser Massnahmen war einigen Händlern schon Anfangs Januar 2013 bekannt.32 20. Am Rande einer Tagung für Markenverantwortliche und Geschäftsführer zugelassener Händler der Marken des VW-Konzerns in der Umwelt Arena in Spreitenbach zwischen dem

27 […]. 28 Stellungnahme vom 23.9.2013 von [VW-Händler] auf Auskunftsbegehren des Sekretariats: Act. 149. Vgl. auch Act. 350. 29 Act. 350. 30 Vgl. <http://info.sonntagszeitung.ch/archiv/detail/?newsid=208114>. 31 Vgl. <www.volkswagen.ch> unter Volkswagen Aktuell > News > Seite 4 > Volkswagen und VW Nutzfahrzeuge senken die Preise in der Schweiz [publiziert am 1.3.2013, 11:19]; <www.skodapress.ch> unter Newsticker > Seite 3 > SKODA senkt die Listenpreise! [publiziert am 1.3.2013, 11:33]; <www.seat.ch> unter News & Events > Seite 2 > SEAT senkt die Listenpreise [publiziert am 28.3.2013, 13:12]. Vgl. auch Schreiben vom 15.3.2013 der AMAG RETAIL an alle Geschäftsführer, Markenverantwortlicher und Verkaufsmitarbeiter der AMAG RETAIL: Act. 20, S. 1 und Act. 40, S. 2. 32 Vgl. E-Mail vom 11.1.2013 von [Garage Gautschi] an den [AMAG] und [Autoweibel]: Act. 4; E-Mail vom 22.1.2013 von [Garage Gautschi] an die Vorstandsmitglieder des VPVW: Act. 5.

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10. und 11. Januar 2013 (nachfolgend: VW PW MVR-Tagung)33 kam es zu einer Diskussion zwischen den [Name] (Garage Gautschi), [Name] (Autoweibel) und [Name] (AMAG).34 Während dieses Anlasses besprachen sie die Situation bei der Preis-Repositionierung der Marken VW PW, VW NF und Skǒda35. Mit dem «Engagement» des Vorstandes des VPVW und der einzelnen Regionen erklärten sich bereit, bei den Marken VW PW, Skoda und Seat den «Sockelrabatt» auf 2 % anzusetzen.36 Es sei aber klar gewesen, dass, um dieses Projekt «nachhaltig» umsetzen zu können, auch ein grosses persönliches «Engagement im Vorfeld an den Tag» zu legen notwendig war.37 Mit E-Mail vom 11. Januar 2013 (um 18:26 Uhr) versendete [Garage Gautschi] den [AMAG] und [Autoweibel] die Konditionenliste von 2012 der Garage Gautschi und erklärte wie diese bei seinen Unternehmen anzuwenden war.38 Bezüglich das Projekt präzisierte er Folgendes: «Es muss uns bewusst sein, dass wir mit Einzelabschlachtungen arbeiten müssen und mit vollem Herzblut. Was ich klar nicht will ist, dass wir mit Halbmast und dann noch mit einer Hauruck Uebung an das Thema herangehen. So wird es klar scheitern und jede aufgewendete Zeit wäre für die Katz. Es braucht dann auch eine begleitende Plattform um das Thema immer und immer wieder anzusprechen um vorgefallende Misstritte offen zu diskutieren. Der angedachte Stammtisch nach Regionen wäre da eine gute Lösung»39. Er führte zudem weiter aus: «Was meint ihr, wollen wir das Thema angehen und wie wollen wir nun vorgehen, wir haben ja nur noch bis ca. Ende Febr. Zeit das Ganze vorzubereiten. Bei der Repo muss alles klar sein und vor allem Alle müssen sauber informiert sein. Es versteht sich von selbst, das diese Info heikel ist und wir auch vorsichtig umgehen müssen. Aus diesem Grund habe ich es nur Euch gesendet. Lasst mich also nicht am nächsten Tag verhaften lassen…smail»40. 21. Mit einer E-Mail vom 22. Januar 2013 fasste [Garage Gautschi] den Inhalt dieser Diskussion für die übrigen Vorstandskollegen, die [Name] (City-Garage), [Name] (ASAG), [Name] ([VW-Händler]) und [Name] ([VW-Händler]), zusammen.41 Diese hatte zum Ergebnis, die «Nachlässe um -2 % [für die Fahrzeuge der Marken des VW-Konzerns zu] reduzieren» und «die von [Ihnen] definierten 9 Regionen [im Rahmen der VPVW Stammtische] als Plattform [zu] nutzen», um die zugelassenen Händler der Marken des VW-Konzerns miteinzubeziehen und dieses Projekt umzusetzen.42 Ein vorsichtiger Umgang mit Rabatten gegenüber Endkunden sei die einzige Möglichkeit, um die Marge der zugelassenen Händler zu verbessern.43 Er stellte seinen Vorstandskollegen die Frage, ob sie «dieses Projekt nun definitiv starten» und «umsetzen» wollten.44 [Garage Gautschi] wies sie zudem darauf hin, dass sie «diese Chance […] nur einmal [hätten] und die Zeit drängt» und dass sie «von einer "Chance" von ca. 24 Mio.» sprechen würden.45 22. Als Antwort darauf schickte [AMAG] am gleichen Tag die Konditionenliste der AMAG RETAIL «Verkaufskonditionen Endkunden Neufahrzeuge 2013 (Empfehlung)» vom 19. Ja-

33 Einladung vom 23.11.2012 zur VW PW MVR-Tagung: Act. 2. Für die VW PW MVR-Tagung gab es 221 angemeldete Teilnehmer, unter diesen waren alle Parteien vertreten (vgl. Act. 3). 34 Act. 4; Act. 5. 35 Idem. 36 Act. 4. 37 Idem. 38 Act. 4. 39 Idem. 40 Idem. 41 Act. 5. 42 Idem. 43 Protokollaussage zur Selbstanzeige vom 18.4.2013: Act. 41, S. 2. 44 Act. 5. 45 Idem.

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nuar 2013 an [Garage Gautschi] (und in Kopie an [Autoweibel]).46 Er stellte fest: «Bei der Repo-geschichte machen wir sowieso mit und wir haben unseren Kontrollmechanismus schon definiert und ggü. unseren Geschäftsführern [der AMAG RETAIL Betriebe] wird morgen kommuniziert, dass diese Liste verbindlich eingehalten wird, die Einhaltung bonusrelevant sein wird und bei nicht-Anwendung entsprechende Konsequenzen gezogen werden».47 Diese Konditionenliste (gültig ab 1. Januar 2013) hatte [AMAG], als […] der AMAG RETAIL, mit Schreiben vom 23. Januar 2013 an alle Geschäftsführer, Markenverantwortlichen und Verkaufsmitarbeiter der AMAG RETAIL gesendet.48 23. Am 23. und 24. Januar 2013 gab es weitere Korrespondenz per E-Mail zwischen den [Garage Gautschi], [AMAG] und [Autoweibel], wobei über die einzelnen Positionen einer gemeinsamen Konditionenliste und die Ziele des Projektes diskutiert wurde. Diese E-Mails enthalten insbesondere folgende Passagen: «Was wir aber unbedingt tun müssen, ist dass wir zusammensitzen und eine gemeinsame Liste erstellen, die wir dann wiederum in den regionalen Meetings besprechen können. Wie [Garage Gautschi] schon gesagt hat, ist die Herausforderung die konsequente Umsetzung des Rabattverhaltens und vor allem die KONTROLLE dazu und hier müssen wir uns was überlegen (und auch drüber nachdenken, was wir tun, wenn wir "Verfehlungen" feststellen. Deshalb unterstütze ich eine Meeting mit den von [Garage Gautschi] vorgeschlagenen Teilnehmern, wo wir dies alles klären und die Kommunikation in die Händlerregionen organisiere, denn wir müssen alle dasselbe sagen und sicherstellen»49; «[…] Es kann ja jeder seine Liste nehmen, wichtig für alle ist dass die privaten Händler in unseren Einzugsgebieten das auch zu wissen bekommen, denn gerade bei Audi schwirren immer noch die alten Nachlässe von […] und […]% umher. Auch sollten wir mit einer gültigen Liste auf Anfang Februar an die Front können. Ich nehme es auf mich wieder meine privaten Partner Kollegen damit zu bestücken. Ich habe im Anhang noch eine positive und negative Beispiele von Neuwagen Offerten zum Schulen der Verkäufer um mehr Transparenz in die Wagenhandelsofferten zu bekommen. [Garage Gautschi] ist das was du dir das vorgestellt hast? Sind das die Beispiele die wir an einem Stammtisch diskutieren können?»50; «Hoi [Name, Autoweibel] und [Name, AMAG] Alle Aufstellung sind absolut korrekt bzw. richtig Kommentiert. Ich denke, dass es nicht so wichtig ist was bei den einzelnen Beträgen geschrieben wird sondern das erste Ziel wäre, dass wirklich alle Offerten bei allen Händlern separiert dargestellt werden und selbstverständlich auch ohne grosse Vermischung mit dem Eintauschpreis. Obschon dies dann schwer in der Praxis ist gegen zu Beweisen und zu kontrollieren. Aber mit diesem Restrisiko der Ueberzahlung des Eintausches müssen wir leben können.

46 E-Mail vom 22.1.2013 von [AMAG] an [Garage Gautschi] und in Kopie an [Autoweibel]: Act. 6. 47 Act. 6. Vgl. auch die Betriebsmitteilung vom 23.1.2013 zu Verkäuferkonditionen AMAG RETAIL 2013: Act. 7. 48 Act. 7. 49 E-Mail vom 24.1.2013 von [AMAG] an [Autoweibel] und in Kopie an [Garage Gautschi]: Act. 8, S. 2- 3. 50 E-Mail vom 23.1.2013 von [Autoweibel] an [AMAG] und in Kopie an [Garage Gautschi] : Act. 8, S. 2.

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Was wir bei dieser Gelegenheit auch ansprechen müssen ist die Ablieferungspauschale. Wir und [ASAG] haben ja seit April 2012 eine Abl.p. von […].- bzw. bei kleineren Modellen eine von […].- [Name, AMAG] hat ja nun nachgezogen auf ca. […].- Besten Dank [Name, AMAG] ! Es ist aber so, dass es immer noch grosse Unterschiede gibt. Auch dies müssen wir ansprechen. Die Erfahrung hat z.B. bei uns gezeigt, dass es beim Kunde nur Diskussionen gibt wenn eine Konkurrenzofferte vorliegt mit z.T. noch […].- Sonst haben wir absolut keine Probleme sogar diese […].auch bei einem Golf verrechnen zu können. Also um eine Fr. […].- höhere Abi. p. ergibt pro 100NW bekanntlich + Fr. 10‘000.- in der Kasse !! Ich habe noch kurz mit [Name, ASAG] und [Name, City-Garage] sprechen können. Wie auch in den Antwortmail bestätigt sind auch diese beiden Parteien einverstanden mitzuziehen und sich auch zu Engagieren. Wenn ihr einverstanden seit, werde ich an Alle uns 5 Parteien [ASAG, City-Garage, Garage-Gautschi, AMAG und Autoweibel] nun ein zusammenfassendes Mail schreiben mit der Idee und Terminvorschläge um sich im Febr. treffen zu können […]»51. 24. Am 25. Januar 2013 unterbreitete [Garage Gautschi] den Adressaten, nämlich den [ASAG], [City-Garage], [AMAG] und [Autoweibel], Besprechungstermine (u.a. auch den 6. Februar 2013) und fasste die Inhalte der im Anschluss an das Treffen erfolgten E-Mail- Korrespondenz der obengenannten [Adressaten] zusammen52: «Zusammenfassung - Wir sind alle der Ueberzeugung, dass wir diese Gelegenheit nutzen müssen, - Es ist uns aber auch allen bewusst dass Alle im selben Boot sein müssen und dies nur mit einem Kraftakt zu bewältigen ist, - Die Informationswelle muss vor der Repo passieren. - Die nächsten Schritte müssen jetzt eingeleitet und koordiniert werden»53. 25. Weiter schlug [Garage Gautschi] vor, zu versuchen «noch einige Händler jetzt schon ins Boot zu nehmen um an diesem Projekt mitzuhelfen», weil dies aus seiner Sicht eine grosse Hilfe wäre und ihnen «noch mehr Rückendeckung geben» würde. Er ergänzte: «Wir müssten diese natürlich sofort informieren und auch einladen.»54 [Autoweibel] nannte daraufhin in seiner E-Mail vom 26. Januar 2013 weitere mögliche Teilnehmer, er gab aber zu bedenken, dass dies «dann den Rahmen der Gruppengrösse sprengen würde»55. Auch [Garage Gautschi] bezeichnete in seiner E-Mail vom 28. Januar 2013 an [Autoweibel] und in Kopie an die [ASAG], [City-Garage] und [AMAG] noch «wichtige regionale Player»56, deren Teilnahme er sich vorstellen könne. Allerdings war er auch einverstanden, wenn sie «sich in einer kleinen Delegation treffen»57 würden.

51 E-Mail vom 24.1.2013 von [Garage Gautschi] an [Autoweibel] und in Kopie an [AMAG]: Act. 8, S. 1. 52 E-Mail vom 25.1.2013 von [Garage Gautschi] an [ASAG], [City-Garage], [AMAG] und [Autoweibel]: Act. 9. 53 Idem. 54 Act. 9. 55 E-Mail vom 28.1.2013 von [Autoweibel] an die [Garage Gautschi] und in Kopie an die [ASAG], [City- Garage] und [AMAG]: Act. 10. 56 E-Mail vom 28.1.2013 von [Garage Gautschi] an die [Autoweibel] und in Kopie an die [ASAG], [City- Garage] und [AMAG]: Act. 10. 57 Idem.

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A.3.3 Die Konditionenliste 26. Am 6. Februar 2013 trafen sich die [AMAG], [Garage Gautschi], [City-Garage] und [Autoweibel] in der AMAG Autowelt Zürich in Dübendorf zu der oben erwähnten Besprechung.58 Alle Teilnehmer dieses «Meetings» brachten die in ihren Unternehmen verwendete, interne Konditionenliste mit.59 Auf der Basis des Layouts der Konditionenliste von AMAG RETAIL60 wurde nach einer Diskussion gemeinsam eine einheitliche Konditionenliste mit maximalen Preisnachlässen und minimalen Ablieferungspauschalen zur Abgabe von Erst-Offerten für Neufahrzeuge von Marken des VW-Konzerns erstellt.61 Anschliessend an das «Meeting» versendete [AMAG] an die [Garage Gautschi], [City-Garage] und [Autoweibel] folgende Dokumente per E-Mail:62 - Die vereinbarte Konditionenliste für die vorgesehene Preis-Repositionierung der Marken VW PW, VW NF, Skǒda und Seat zum 1. März bzw. 1. April 2015 (erste Fassung der vereinbarten Konditionenliste auf der Basis des Layouts der Konditionenliste von AMAG RETAIL); - Einen Entwurf der neuen zukünftigen AMAG RETAIL Konditionenliste (Gültigkeitsdatum ab 18. Februar 2013). 27. [Autoweibel] passte seine eigene Konditionenliste an die interne Konditionenliste der AMAG RETAIL mit Gültigkeit ab 18. Februar 2013 an und versendete diese per E-Mail am 8. Februar 2013 an die [AMAG], [Garage Gautschi] und [City-Garage].63 In der gleichen E-Mail informierte [Autoweibel] [AMAG], dass [Name, ASAG], […] der ASAG, ihn angerufen und gefragt habe, ob er die «Retail Nachlass Liste» erhalten könne.64 [Autoweibel] fragte daher, ob [AMAG] diese [ASAG] direkt schicken könnte.65 28. Mit E-Mail vom 8. Februar 2013 (in Kopie an [AMAG]) informierte [Name, Garage Gautschi] [Name, ASAG], dass «[z]um Thema Repo […] die „neue Konditionenliste“ via [Autoweibel] an […] [Name, ASAG] als Info weitergeleitet» wurde.66 Weiter schrieb [Garage Gautschi]: «Ueber die Details und das weitere Vorgehen zu informieren ist es am Besten, wenn du [Name, ASAG] [Name, AMAG] oder mir einmal anrufst. Wir werden dich gerne im Zusammenschnitt über das Meeting informieren».67 29. Am 24. Februar 2013 passte [Autoweibel] seine Konditionenliste an die am 6. Februar 2013 vereinbarte Konditionenliste (Gültigkeitsdatum ab 1. März 2013)68 an und versendete

58 Act. 9; E-Mail vom 4.3.2013 von [AMAG] an die [ASAG], [City-Garage], [Garage Gautschi] und [Autoweibel]: Act. 16. 59 Act. 71, Ziff. 175–177. 60 Vgl. E-Mail vom 6.2.2013 von [AMAG] an die [City-Garage], [Garage Gautschi] und [Autoweibel]: Act. 11, Beilage 2. 61 Act. 11, Beilage 1; E-Mail vom 4.3.2015 von [AMAG] an die [Garage Gautschi], [Autoweibel], [ASAG] und [City-Garage]: Act. 16, Beilage 2; Act. 40, S. 4; Act. 71, Ziff. 175–177 und Eingabe vom 5.9.2014 der AMAG: Act. 302, S. 2–3. 62 Act. 11. 63 E-Mail vom 8.2.2013 von [Autoweibel] an die [City-Garage], [Garage Gautschi] und [AMAG]: Act. 12. 64 Idem. 65 Act. 12. 66 E-Mail vom 8.2.2013 von [Garage Gautschi] an [ASAG] in Kopie an [AMAG]: Act. 13. 67 Idem. 68 Vgl. Act. 11, Beilage 1. Vgl. auch Act. 16.

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diese an die [City-Garage] und [AMAG] und in Kopie an die [Garage Gautschi] und [ASAG] mit der Bitte um Überprüfung und Feedback.69 30. In der Folge sendete [AMAG] am 4. März 2013 per E-Mail die am 6. Februar 2013 vereinbarte Konditionenliste «als Basis für die Stammtische bzg. Rabattverhalten nach Repo» (zweite «neutralisierte»70 Fassung der vereinbarte Konditionenliste) an die [City-Garage], [ASAG], [Garage Gautschi] und [Autoweibel].71 Zum Vergleich hängte [AMAG] noch die Konditionenliste von [Autoweibel] an, die er auf Basis der vereinbarten Konditionenliste erstellte und am 24. Februar 2013 versandte (Rz 29).72 31. Am 5. März 2013 kam es zu weiterer Korrespondenz per E-Mail zwischen den [Garage Gautschi], [AMAG] und [Autoweibel] (jeweils mit Kopie an die [ASAG] und [City-Garage]) zur Frage, ob die Preisnachlässe gemäss der zweiten Fassung der vereinbarten Konditionenliste für gewisse Modelle erhöht werden sollten.73 [AMAG] fragte die anderen Kollegen, ob es möglich sei, dass die Preisnachlässe für den Bereich Detailhandel bei den Modellen der Marke VW (wie z.B. Polo und Golf) auf 3 % (statt bisher 2 %) angehoben werden könnten.74 [Garage Gautschi] antwortete, er würde es begrüssen, wenn sie an den vereinbarten 2 % für diese Modelle festhalten könnten.75 Diese Konditionen könnten danach immer noch korrigiert werden. Dabei war es für [Garage Gautschi] wichtig, dass sie sich «engmaschig über die Erfahrungen an der Front und deren Volumenentwicklung updaten» und «schon nach 3 Monaten [nach der Durchführung der regionalen Stammtische] darüber sprechen» würden. Die [AMAG] und [City-Garage] erklärten sich mit diesem Vorgehen einverstanden, wobei [City- Garage] noch ergänzte, es sei wichtig, «dass auch die kleineren Betriebe die Spielregeln einhalten».76 Dieser Punkt wurde auch von [Autoweibel] bestätigt: «Insbesondere wird das wichtigste sein, dass wir alle, Retail die Grossen wie die kleinen ins Boot holen dass sie es den Verkäufern dies zu glaube und umsetzen. Die Kontrolle in naher Zukunft sind wichtig».77 Ein Thema war auch, ab wann diese vereinbarte Konditionenliste aktiv werden sollte, falls sie schon im damaligen Zeitpunkt an die anderen zugelassenen Händler der Marken des VW- Konzerns versendet würde. [Garage Gautschi] stellte [Autoweibel] und [AMAG] die Frage, ob die «neue» Konditionenliste ab sofort umgesetzt werden müsse oder noch bis zum «offizielle[n] Startschuss so um den 25.03[.2013]»78 gewartet werden sollte. [City-Garage] hielt hierzu fest, für ihn sei klar, dass die «Liste» (die vereinbarte Konditionenliste) aktiv werde, «sobald der letzte Stammtisch […] durch» sei.79 [Garage Gautschi] gebe «den Termin des letzten Stammtisches bzw. den nächsten Starttag durch».80

69 E-Mail vom 24.2.2013 von [Autoweibel] an die [City-Garage] und [AMAG] und in Kopie an die [ASAG] und [Garage Gautschi]: Act. 15. Siehe auch Act. 16, Beilage 3. Vgl. auch Act. 71, Ziff. 182– 183. Aus diesem Grund wird in der folgenden E-Mail-Korrespondenz die am 6.2.2014 vereinbarte Konditionenliste als «Konditionenliste von [Autoweibel]» bezeichnet (siehe z.B. Act. 19, S. 1). 70 Im Unterschied zu der am 6. Februar 2013 versendeten ersten Fassung der vereinbarten Konditionen (Act. 11) enthält diese zweite Fassung kein Logo der AMAG RETAIL. 71 Act. 16, Beilage 2. Vgl. auch Act. 71, Ziff. 184–185; Act. 302, S. 3. 72 Act. 16, Beilage 3. 73 E-Mail-Korrespondenz zwischen den Parteien vom 5/6.3.2013: Act. 17. 74 E-Mail vom 5.3.2013 10:37:07 Uhr von [AMAG]: Act. 17, S. 4–5. 75 E-Mail vom 5.3.2013 um 18:14 Uhr von [Garage Gautschi]: Act. 17, S. 4. 76 E-Mail vom 5.3.2013 um 19:11 Uhr von [AMAG] und E-Mail vom 5.3.2013 19:24 von [City-Garage]: Act. 17, S. 2–3. 77 E-Mail vom 6.3.2013 um 7:21 Uhr von [Autoweibel]: Act. 17, S. 2. 78 E-Mail vom 6.3.2013 um 7:54 Uhr von [Garage Gautschi]: Act. 17, S. 1. 79 E-Mail vom 6.3.2013 um 8:21 Uhr von [City-Garage]: Act. 17, S. 1. 80 E-Mail vom 6.3.2013 um 8:21 Uhr von [City-Garage]: Act. 17, S. 1.

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32. Die Konditionenliste von [Autoweibel] wurde nochmals in einigen Punkten überarbeitet und auf die am 6. Februar 2013 vereinbarten Konditionenliste hin angepasst.81 Diese wurde von [Garage Gautschi] an die betroffenen Mitglieder des Vorstands des VPVW am 13. März 2013 per E-Mail versandt.82 Dieses Dokument stellt die definitive Version der vereinbarten Konditionenliste dar.83 33. Die nachfolgende Tabelle stellt einen Auszug der vereinbarten Konditionenliste dar:84 Tabelle 1: Auszug der vereinbarten Konditionenliste Privat (Detail) KMU Kleine Flotte Grosse Flotte VW Golf […] % […] % […] % […] % VW Crafter […] % […] % […] % […] % Audi A4 […] % […] % […] % […] % Seat Leon […] % […] % […] % […] % Skoda Octavia […] % […] % […] % […] % Nettomodelle (Skoda) […] % […] % […] % […] % Sondermodelle (Skoda) […] % […] % […] % […] % Ablieferungspauschale klein Fr. […].- mittel Fr. […].gross und NF Fr. […].- Abbildung 2 (Darstellung Sekretariat) A.3.4 Die Präsentation 34. [Garage Gautschi] erstellte und versendete am 11. Februar 2013 per E-Mail einen ersten Entwurf einer einheitlichen Präsentation zur Durchführung der geplanten regionalen Stammtische des VPVW an die [ASAG], [City-Garage], [Autoweibel] und [AMAG].85 Am 13. März 2013 versendete [Garage Gautschi], als Basis für alle Stammtische und insbesondere für seinen Stammtisch in der Region Mittelland, die von ihm überarbeitete Version der

81 Vgl. die Konditionenliste in den Act. 15 und 19 mit Act. 11, Beilage 1 und Act.16, Beilage 2. Im Unterschied zu der am 24.2.2013 versendeten Konditionenliste von [Autoweibel] (Rz 29) wurden folgende Punkte angepasst: Bei den Modellen A3 Start Plus, Sondermodelle und Praktik wurden die Konditionen gemäss derjenigen der am 6.2.2013 vereinbarten Konditionenliste korrigiert. Die Stelle «Ecomotive alle» wurde gestrichen. Die Stelle «Octavia Aarosa 4x4» wurde mit der Stelle «Nettomodelle» ersetzt. 82 E-Mail vom 13.3.2013 von [Garage Gautschi] an die [ASAG], [City-Garage], [Name, Garage], [AMAG] und [Autoweibel] sowie an [E-Mail-Adresse, VW-Händler]: Act. 19, Beilage 3 (nachfolgend: vereinbarte Konditionenliste; siehe Anhang 1). 83 Vgl. auch E-Mail vom 25.03.2013 von [Name] ([…] VW PW der AMAG) an [Name] ([…] VW PW der AMAG): Act. 25. 84 Vgl. Act. 19, Beilage 3. 85 E-Mail vom 11.2.2013 von [Garage Gautschi] an den [AMAG], [City-Garage], [ASAG] und [Autoweibel]: Act. 14.

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Präsentation.86 [Garage Gautschi] präzisierte, dass die Präsentation noch angepasst werden könne.87 Gleichzeitig versendete er die vereinbarte Konditionenliste88, welche er am Stammtisch vom 25. März 2013 abgeben wollte sowie einen Statusbericht über die zwischen VPVW und AMAG IMPORT bzw. Händlerschaft aktuell besprochenen Themen, welcher zusätzlich auch in die Präsentation integriert war.89 35. Für die Durchführung der Stammtische wurde die Schweiz in neun Regionen aufgeteilt (siehe Rz 14) und diese den betreffenden Vorstandsmitgliedern des VPVW anhand der geographischen Tätigkeit ihrer Unternehmen zugeteilt (siehe Rz 46 und 47). 36. Die Leiter dieser Stammtische versendeten die Einladungen jeweils per E-Mail.90 Diesbezüglich schrieb [Garage Gautschi]: «Gestern habe ich mit [Name, ASAG] die Gebiete abgestimmt. [Name, Autoweibel], du bekommst von mir noch die def. Liste meiner Region 2. [Name, ASAG] hat mich gefragt, wer bzw. in welchem Namen wir das Einladungsschreiben aufsetzen. Spontan habe ich gesagt, dass es nicht offiziell der Händlervorstand sein darf betreffend dem Thema. Heute Morgen bin ich mir nicht mehr so sicher, weil es ja der erste offizielle Stammtisch sein soll. Was meint ihr ? Bitte um Feedback. Zudem wären wir alle sicher froh, wenn ein paar Vorschläge eines Einladungsschreiben vorliegen würde. Inhaltlich sollten die Schreiben in etwa identisch sein. Ich werde einmal versuchen etwas aufzusetzen, wäre aber froh wenn zusätzlich Inputs oder andere Vorschläge aufgesetzt würden. Besten Dank. [Name, Garage Gautschi]»91. Die betroffenen [Personen] einigten sich schlussendlich, das Einladungsschreiben für die Stammtische im Namen des Händlervorstandes des VPVW zu versenden.92 37. Im Einladungsschreiben für den ersten geplanten Stammtisch in der Region 9 (ZH- West) wurden die Themen angekündigt: «Preisreposition unserer Konzernmarken», «Wichtige Händlerthemen um unsere Rentabilität zu stärken», «Statusbericht der Themen welche im Vorstand mit dem Importeur besprochen werden», «Termin des nächsten Stammtisches».93 Zudem wurden die eingeladenen Händler auf folgenden Punkt aufmerksam gemacht: «Wichtig ist, dass alle angeschriebenen Partner teilnehmen auch diejenigen, welche nicht im Händlerverband [VPVW] sind!!».94 Es wurde auch mitgeteilt, dass der Importeur über das Durchführen der Stammtische informiert ist, aber nicht über deren Inhalt und eventuelle Entscheide.95 Gemäss der E-Mail vom 6. März 2013 von [Garage Gautschi] (Rz 36) ist davon auszugehen, dass der Inhalt der Einladungsschreiben für alle Stammtische mindestens im Wesentlichen ähnlich war. 38. In der Präsentation wurden u.a. unter dem Stichwort «Projekt Repo 2013» die Ziele des VPVW-Vorstandes und dessen Politik betreffend Preisnachlässen und Ablieferungspauschalen,96 eine Grobübersicht der vereinbarten Konditionen pro Marke,97 die Anpassungen pro

86 E-Mail vom 13.3.2013 von [Garage Gautschi] an die [ASAG], [City-Garage], [Name, VW-Händler], [AMAG] und [Autoweibel] sowie an [E-Mail-Adresse, VW-Händler]: Act. 19, Beilage 1 (nachfolgend: Präsentation; siehe Anhang 2). 87 Act. 19, S. 1. 88 Act. 19, Beilage 3. 89 Act. 19, Beilage 2. 90 Protokollaussage zur Selbstanzeige vom 18.4.2013: Act. 41, S. 7. Vgl. z.B. die Einladung vom 11.3.2013 der AMAG an den Teilnehmer des Stammtisches Region 9: Act. 18. 91 E-Mail vom 6.3.2013 um 7:54 Uhr von [Garage Gautschi]: Act. 17, S. 1, Hervorhebung im Original. 92 Vgl. Act. 18, S. 3. 93 Idem. 94 Act. 18, S. 3, Hervorhebung im Original. 95 Idem. 96 Act. 19, Beilage 1, Folien 1–3 und 16–17. 97 Act. 19, Beilage 1, Folie 4.

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Marke der Händlermargen98 und konkrete Anwendungsbeispiele der vereinbarten Konditionen für die Erst-Offerte99 dargestellt. 39. Die Folie 2 der Präsentation zeigt eine graphische Darstellung der Kostenentwicklung und des Zerfalles der Rentabilität für die Schweizer Händler der Marken des VW-Konzerns in den letzten zehn Jahren:100

Abbildung 3 (Folie 2 der Präsentation Region 8101) 40. Die Gründe des «Projekt Repo 2013» sind in Folie 14 der Präsentation für den VPVW Stammtisch Region 8, die von den [Name, ASAG] und [Name, ASAG] gehalten wurde (siehe unten Rz 46), genauer aufgeführt:102

98 Act. 19, Beilage 1, Folien 5–9. 99 Act. 19, Beilage 1, Folien 10–15. 100 Act. 19, Beilage 1, Folie 2. 101 Diese Folie der Präsentation Region 8 (Anhang 3) ist inhaltlich gleich der Folie 2 der Präsentation (Anhang 2), aber übersichtlicher dargestellt (vgl. Vergleichstabelle der Präsentationen, Anhang 4). 102 Präsentation VPVW Stammtisch Region 8 (nachfolgend: Präsentation Region 8; siehe Anhang 3): Act. 22, Folie 14.

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Abbildung 4 (Folie 14 der Präsentation Region 8) 41. In Folie 3 der Präsentation wurden vier potentielle Massnahmen vorgestellt, welche möglicherweise dazu dienen könnten den Zerfall der Rentabilität zu stoppen:103

Abbildung 5 (Folie 3 der Präsentation) 42. Der Kommentar in obiger Folie stellt jedoch klar, dass nur eine Erhöhung des Bruttogewinns das Problem der Rentabilität innert kurzer Frist lösen könne; und zwar indem mittels

103 Act. 22, Folie 16.

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einer «Rabattsenkung»104 ̶ im Rahmen des «Projekt Repo 2013» ̶ der «Deckungsbeitrag sofort und nachhaltig» gesteigert werde. 43. In Folie 16 der Präsentation wird die Wirkungsweise der Umsetzung dieses Projektes erklärt:105 «Bei einer Senkung der Konditionen von 2% entspricht dies Mehreinnahmen von ca. Fr. 75'000.- pro 100 Einheiten Um diese Summe zu erreichen mit Mehrvolumen müssten ca. 23% mehr Fahrzeuge verkauft werden Man bedenke, dass dies im 2004/2005 schon einmal erfolgreich umgesetzt wurde». 44. In Folie 17 der Präsentation wurden zur Umsetzung folgende «Spielregeln» festgehalten:106 «Es braucht Mut und den klaren Willen dies umzusetzen»; «‹Alle› müssten sich an die Offertdarstellung ab Repo halten»; «Als erster Schritt, werden in einem klar definierten Zeitraum ( z.B. 6 Monaten ) die Vorlagen ohne Ausnahmen durchgesetzt. Auch wenn scheinbar Geschäfte verloren gehen !!»; «Bei grösseren Betrieben braucht es zwingende interne Kontrollen»; «Bei Verfehlungen gilt eine zwingende und volle Transparenz gegenüber den beteiligten Händlern»; «Mitglieder vom Vorstand können jederzeit als Hilfe einbezogen werden». 45. Die «Offert Beispiele» (Folien 11–15 der Präsentation) zeigen, wie die maximalen Preisnachlässe und minimalen Ablieferungspauschalen der vereinbarten Konditionenliste im System zur Erstellung einer «Erst-Offerte» korrekt eingetragen werden sollten.107 Die Werte der vereinbarten Konditionenliste müssten dabei «zwingend» und «ohne Ausnahme» auf der Erst-Offerte angewendet und als Preisnachlass bzw. Flottenrabatte ausgewiesen werden.108 Sämtliche Zusatzrabatte (wie z.B. Lagerabverkaufsprämie, Treuerabatt, Ausstellungsrabatt usw.) sowie die Ablieferungspauschale sollten immer und «ohne Ausnahme» als separater Betrag mit entsprechendem Text ausgewiesen werden.109 A.3.5 Umsetzung des Projektes 46. Zwischen dem 18. und 27. März 2013 fanden verschiedene regionale Stammtische des VPVW statt, an denen die Präsentation gehalten und diese – teilweise zusammen mit der Konditionenliste und/oder einem Anmeldeformular zum Händlerverband – teils während dieser Stammtische verteilt, teils nachträglich an die Teilnehmer verschickt wurde:110

104 Siehe Act. 22, Folie 16. 105 Act. 19, Beilage 1, Folie 16. 106 Act. 19, Beilage 1, Folie 17. 107 Act. 19, Beilage 1, Folien 11–15. 108 Act. 19, Beilage 1, Folie 10 und 12. 109 Act. 19, Beilage 1, Folie 10, 13–15. 110 Act. 41, S. 6 f.; Einvernahmeprotokoll vom 12.5.2013 von [Garage Gautschi]: Act. 77, Rz 497–501.

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 Am 18. März 2013 leitete [Name] (Autoweibel) den Stammtisch für die Region 6 (BE-West und -Süd, FR-D, VS-D). Die Präsentation wurde per E-Mail an die Teilnehmer verteilt und die vereinbarte Konditionenliste wurde aufgelegt.111  Am 20. März 2013 leiteten die [Name] und [Name] (ASAG) den Stammtisch für die Region 8 (AG, BS, BL, SO Nord, JU).112 Die Präsentation und die vereinbarte Konditionenliste wurden an die Teilnehmer per E-Mail verschickt.113  Am 25. März 2013 leitete [Name] (Garage Gautschi) den Stammtisch für die Region 2 (AG-Ost, SO-Süd, BE-Ost).114 Die Präsentation und ein Anmeldeformular zum Händlerverband wurden per E-Mail an die Teilnehmer versendet.115 Die vereinbarte Konditionenliste plante [Name, Garage Gautschi] am Stammtisch abzugeben.116  Gleichentags leitete [Name] (AMAG) den Stammtisch für die Region 9 (ZH-West).117 Die Präsentation wurde an die Teilnehmer verteilt und die vereinbarte Konditionenliste wurde aufgelegt.118  Am 26. März 2013 leitete [Name] (City-Garage) den Stammtisch für die Regionen 1 und 5 (SH, TG, ZH-Ost, SG, FL, AI, AR, GR-Ost und -Nord).119 Für diesen Stammtisch plante [Name, City-Garage], die vereinbarte Konditionenliste an die Teilnehmer des Stammtisches zu versenden oder abzugeben.120  Am 27. März 2013 leitete [AMAG] an Stelle von [Name] ([VW-Händler]) den Stammtisch für die Region 4 (ZG, LU, UR, NW, OW, SZ, GL). Die Präsentation wurde nicht verteilt.121 Auf Auskunftsbegehren des Sekretariats antwortete [Name, VW-Händler], dass er von [AMAG] angefragt worden sei, eine geeignete «Location» für den Stammtisch zu finden und zu reservieren.122 Er habe als Händler an diesem Stammtisch teilgenommen. Die Präsentation sei von [AMAG] gehalten worden und Thema sei die Schaffung von Liquidität im Händlerbetrieb durch die Reduktion der Händlermarge um 1–2 Prozentpunkte gewesen. Am Stammtisch seien ungefähr 20 Teilnehmer anwesend gewesen aber keine Dokumente ausgehändigt worden.123 47. In den Regionen 3 (FR-F, VD, NE, GE, VS-F) und 7 (TI, GR-West und -Süd) haben keine Stammtische betreffend das «Projekt Repo 2013» stattgefunden.124 In der Region 3

111 Act. 41, S. 6; E-Mail vom 26.3.2013 von [Autoweibel] an [Präsident des VPVW]: Act. 27, S. 5. 112 Act. 41, S. 6. 113 Einvernahmeprotokoll vom 17.6.2013 von [ASAG]: Act. 83, Rz 347 f. Vgl. auch Act. 25 und Act. 302, S. 3. 114 Act. 41, S. 6. 115 Act. 77, Rz 497–501. 116 Act. 19, S. 1. 117 Act. 41, S. 6–7; E-Mail vom 25.3.2013 von [AMAG] an die Teilnehmer des Stammtisches Region 9: Act. 24. 118 Idem. 119 Act. 41, S. 7. 120 E-Mail vom 6.3.2013 von [City-Garage] an [Garage Gautschi] und in Kopie an die [AMAG], [ASAG] und [Autoweibel]: Act. 17, S. 1. In dieser E-Mail antwortet [City-Garage] auf die Frage von [Garage Gautschi], ab wann die vereinbarte Konditionenliste angewendet («umgestellt») werden solle. [City- Garage] erklärt darin, für ihn sei es klar, dass die vereinbarte Konditionenliste nach dem letzten Stammtisch des VPVW aktiv werde; sofort könne die City-Garage nicht beginnen, da er die vereinbarte Konditionenliste sonst bereits versenden und erklären müsste. 121 Act. 41, S. 7. 122 Stellungnahme der [VW-Händler] vom 26.9.2013: Act. 154. 123 Idem. 124 Act. 41, S. 7.

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war für den 7. Mai 2013 ein Stammtisch geplant, dieser hat jedoch nicht stattgefunden.125 Auf Auskunftsbegehren des Sekretariats antwortete [Name], […] der [VW-Händler] und zuständig für die Region 7 (Rz 15), dass er seit 2011 Mitglied des Vorstandes des VPVW sei.126 Er habe keine Kenntnis von einer Präsentation und an keinem Stammtisch teilgenommen. Er hätte allerdings einen Stammtisch für den Kanton Tessin und die Region Engadin vorbereiten sollen.127 A.3.6 Abbruch des Projektes 48. Am 25. März 2013 leitete [Name], […] VW PW der AMAG, [Name], […] VW PW der AMAG, per E-Mail die am 20. März 2013 am VPVW-Stammtisch der Region 8 von den [Name, ASAG] und [Name, ASAG] ([…] bzw. […] der ASAG) gehaltene Präsentation sowie die verteilte vereinbarte Konditionenliste weiter, welche ihm ein zugelassener Händler der Marken des VW-Konzerns gleichentags hatte zukommen lassen.128 49. Nach Aussage der AMAG leitete [Name, AMAG] die Präsentation am Morgen des 26. März 2013 [Name] ([…] AMAG IMPORT) weiter.129 [Name, AMAG] rief darauf gleichentags [Name] (Präsident des VPVW) an und ersuchte diesen um eine Stellungnahme zu dieser Präsentation.130 Gegenüber [Name, AMAG] erklärte [Präsident des VPVW], er habe von dieser Präsentation keine Kenntnis gehabt, da er die Stammtischinitiative zur Verbesserung der Händlerrendite «delegiert» habe.131 Wie dem oben Gesagten entnommen werden kann (Rz 15 und 46), wurde die Aufgabe der Organisation und der Durchführung solcher Stammtische von den übrigen Vorstandsmitgliedern des VPVW übernommen. 50. Gleichentags forderte [Präsident des VPVW] die Vorstandsmitglieder des VPVW per E- Mail auf, «im Rahmen der Stammtische hinsichtlich der Rabatte keine Absprachen zu tätigen und keinen diesbezüglichen Druck aufzubauen».132 Er informierte die Vorstandsmitglieder, dass «in kartellrechtlicher Hinsicht keine Absprachen erfolgen [dürften], schon gar kein Druck erzeugt werden - das Niveau von unverbindlichen Informationen darf zwingend nicht verlassen werden».133 Auf diese Information des Präsidenten haben vier der beteiligten Vorstandsmitglieder wie folgt geantwortet:134 - [Name] (AMAG) erklärte, die Idee sei gewesen, dass alle [zugelassenen Händler der Marken des VW-Konzerns] mithelfen würden, «vorsichtig mit Rabatten umzugehen, denn es [gehe] um die Profitabilität von allen». Er habe während seines Stammtisches gesagt, «dass falls Offerten auftauchen von AMAG RETAIL, welche diesen Korridor nicht berücksichtigen, Sie [ihm] diese doch bitte zustellen» sollten und dass «[v]on Zwang […] nicht die Rede sein [könne], sondern von Überzeugungsarbeit»;135 - [Name] (Garage Gautschi) merkte an, dass «die Durchführung des Stammtisches sehr begrüsst» und dass «das Thema Repo positiv aufgenommen» wurde. Die Teil-

125 Act. 41, S. 7; Act. 71, Rz 236–239. 126 Stellungnahme der [VW-Händler]. vom 27.9.2013: Act. 157. 127 Idem. 128 Act. 25. 129 Act. 40, S. 6. Vgl. auch E-Mail vom 26.3.2013 um 10:31 Uhr von [Präsident des VPVW] an die Vorstandsmitglieder des VPVW: Act. 26 und E-Mail vom 26.3.2013 um 10:56 Uhr von [Präsident des VPVW] an die Vorstandsmitglieder des VPVW: Act. 28. 130 Idem. 131 Act. 40, S. 6. 132 Act. 26. 133 Idem. 134 Act. 27. 135 Act. 27, S. 1.

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nehmer des Stammtisches seien alle einverstanden gewesen, hätten «aber z.T ein grosses Misstrauen dass es auch wirklich umgesetzt» werde. Um die Umsetzung des «Projekt Repo 2013» sicherzustellen, seien «die nachfolgenden Stammtische und die zu führenden Gespräche bei Verfehlungen unumgänglich und absolut Entscheidend». Er habe auch die Erwartungshaltung der Einhaltung geäussert, jedoch keine Drohungen. [Garage Gautschi] meinte zudem: «Wie auch von [AMAG] erwähnt, wir müssen nun Ruhe bewahren, die Strategie so fortsetzen und Zeichen, bei welchen der Import uns versucht auszuspielen, sofort im Keime zu ersticken !! Wenn solche Aeusserungen gemacht werden, wollen wir Beweise !»;136 - [Name] (City-Garage) erwähnte, dass es auch bei seinen Stammtischen (Region 1 und 5) «eine positive Einstellung mit einem Schuss ‹Bedenken›» gab, sie «es» aber «alle versuchen» wollten. Hinzu komme, dass «wenn der Verkäufer 2% weniger Marge geben» müsse, «auch bei ihm was mehr ‹hängen›» bleibe. Er müsse auch «nachträglich bei 3 Betriebe[n] separat ein Gespräch führen, da diese nicht anwesend waren». Als post scriptum fügte [City-Garage] noch ein: «Schade, dass es Betriebe gibt, die es nicht [wissen] um was es wirklich geht. Es geht um unsere eigene Zukunft und nicht die des Importeurs!»;137 - [Name] (Autoweibel) teilte mit, dass sein Stammtisch auch ein positives Feedback generiert habe. Es habe «einige Knacknüsse im Erreichen aller in [s]einem Verantwortungsgebiet» gehabt, was er aber habe «delegieren oder selber erledigen» können. Er schrieb: «Das Thema Preisnachlässe haben wir diskutiert und alle waren sich einig dass wir endlich mehr Geld verdienen müssen, und jeder sich selber helfen muss, denn von Amag Import können wir keine Hilfe diesbezüglich erwarten. Ich habe die blauen Beispiele [die Offert Beispiele] gezeigt und gesagt Jeder könne sich dann beim Ausgang ein neutrales Blatt [die vereinbarte Konditionenliste] mitnehmen».138 [Autoweibel] war der Ansicht, dass sie zusätzlichen Strategien entwickeln sollten, um auch andere Mitbewerber «ins Boot zu holen».139 51. Am 2. April 2013 fasste die […] der AMAG, namentlich die [Name, AMAG] ([…] der AMAG), [Name, AMAG] und [Name, AMAG], den Beschluss, sich von den in der erwähnten Präsentation enthaltenen Aussagen zu distanzieren und das «Projekt Repo 2013» unverzüglich zu stoppen.140 52. Mit den Schreiben vom 2. April 2013 wurden alle autorisierten Handelspartner (Händler, Vertriebspartner und Auslieferstellen) aller von AMAG vertretener Marken, alle AMAG RETAIL-Betriebe und die Vorstandsmitglieder des VPVW aufgefordert, «sich unter keinen Umständen an die Vorgaben der erwähnten Informationen und Präsentation zu halten und das «Projekt Repo 2013» in keiner Weise umzusetzen».141 53. Am 3. April 2013 verfasste und unterzeichnete [Präsident des VPVW] zudem ein Abmahn- und Informationsschreiben an alle Teilnehmer der VPVW-Stammtische, an denen eine Präsentation betreffend «Projekt Repo 2013» gehalten wurde. Darin informierte er, dass die «im Rahmen dieser Stammtische vermittelten Informationen keinesfalls zwingenden Cha-

136 Act. 27, S. 2. 137 Act. 27, S. 4. 138 Mit «ein neutrales Blatt» ist die vereinbarte Konditionenliste gemeint. 139 Act. 27, S. 5. 140 Beschluss der […] der AMAG vom 2.4.2013 betreffend VPVW Stammtische: Act. 30. 141 Schreiben vom 2.4.2013 der [Name, AMAG] und [Name, AMAG] an die gesamte Vertriebsorganisation der AMAG Konzernmarken: Act. 31 (per E-Mail am 3.4.2013 um 7:58 Uhr versandt: Act. 36); Schreiben vom 2.4.2013 der [Name, AMAG] und [Name, AMAG] an die Vorstandmitglieder des VPVW: Act. 32 (vorab per E-Mail versandt: Act. 33); Schreiben vom 2.4.2013 von den [Name, AMAG] und [Name, AMAG] an die Geschäftsführer AMAG RETAIL: Act. 34.

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rakter haben, sondern jeder Händler nach wie vor frei in der Preissetzung resp. dem gewährten Nachlass gegenüber dem Kunden ist. Es ist Ihrem Betrieb überlassen, den betriebswirtschaftlichen Entscheid zu fällen, in welchem Umfang die Händlermarge im Einzelfall an den Kunden weitergeleitet werden soll»142. Dieses Schreiben wurde ebenfalls von [AMAG] an die Teilnehmer des Stammtisches vom 25. März 2015 per E-Mail versendet.143 A.3.7 Anwendung der vereinbarten Konditionenliste 54. Auf der vereinbarten Konditionenliste ist ihre Gültigkeit per 1. März 2013 angegeben.144 Da die Teilnehmer der Stammtische des VPVW eine Kopie der vereinbarten Konditionenliste entweder während dieser Anlässe oder per E-Mail nachträglich erhielten, ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Konditionen zumindest nach dem ersten Stammtisch am 18. März 2013 begann (Rz 46). 55. Aufgrund der vorliegenden Informationen musste die vereinbarte Konditionenliste allerdings erst am Tag nach dem letzten Stammtisch, dem 27. März 2013, aktiv werden (Rz 31).145 Am 2. und 3. April 2013 zeigten sich die ersten Reaktionen seitens der AMAG und des VPVW-Präsidenten, um die Umsetzung des «Projekt Repo 2013» durch alle autorisierten Händler der Marken des VW-Konzerns und die Teilnehmer des VPVW-Stammtische zu unterbrechen.146 Am 3. April 2013 hat die AMAG ihre Selbstanzeige eingereicht147 und am 22. Mai 2013 hat das Sekretariat die Untersuchung gegen die AMAG und die Verfahrensparteien eröffnet148. Das heisst, dass die vereinbarte Konditionenliste nur zwischen dem 28. März und dem 3. April 2013 hat angewendet werden können, wovon die vier Tage zwischen 29. März und 1. April 2013 auf die Ostertage entfielen (also insgesamt drei Tage). Die betreffende Wettbewerbsabrede wurde somit nur kurze Zeit umgesetzt. A.3.8 Die Vereinbarung von 2002 56. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung (Rz 93) erhielt das Sekretariat am 7. Juni 2013 per E-Mail eine Mitteilung von [Name] der [VW-Händler] in […] (nachfolgend: […]), in welcher dieser angab, dass Verträge zur Preisfestlegung bei AMAG konstante Praxis seien. Im Anhang der E-Mail übermittelte er ein Dokument aus dem Jahre 2002, welches eine Vereinbarung über Maximalpreisnachlässe zwischen den verschiedenen AMAG RETAIL-Betrieben, der City-Garage, der ASAG und anderen autorisierten Händlern der Marken des VW-Konzerns für den Vertrieb von Neufahrzeugen des Modells VW Phaeton zu sein scheint.149 Mit Auskunftsbegehren vom 11. September 2013 wurde der betreffende Händler um die Eingabe weiterer Informationen ersucht.150 Die Stellungnahme von [VW- Händler] folgte am 25. September 2013.151 Der Verkaufsvertrag für die Personenwagen der Marke Volkswagen sei am 31. Juli 2010 von AMAG gekündigt und danach der Computer von AMAG Informatik abgeholt worden.152 Aus diesem Grund könne er dem Sekretariat keine

142 Schreiben vom 3.4.2013 von [Präsident des VPVW] an die Teilnehmer der VPVW-Stammtische: Act. 35. 143 E-Mail vom 3.4.2013 von [AMAG] an die Teilnehmer des VPVW-Stammtisches vom 25. März 2015: Act. 37. 144 Vgl. Anhang 1. 145 Act. 17. 146 Siehe dazu Rz 51–53. 147 Siehe dazu Rz 89. 148 Siehe dazu Rz 90. 149 Vereinbarung Vertrieb VW Phaeton vom 7.6.2002: Act. 1; E-Mail von [VW-Händler] an das Sekretariat: Act. 66. 150 Act. 142. 151 Act. 152. 152 Act. 152, S. 1.

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weiteren Unterlagen betreffend einer Vereinbarung von Rabatten und Preisnachlässen zukommen lassen. Allerdings führte er aus, dass ab 1995 mit Wissen der AMAG IMPORT bei sämtlichen Treffen (Händlermeetings, Verkaufsdienstbesuche, Schulungen, persönlichen Gesprächen und anderen Treffen) auf die Rabattvorgabe von AMAG Zürich verwiesen und Betriebe, welche sich nicht daran hielten «als schwarze Schafe angeprangert und als Rabattschleuder verschrien»153 wurden. Abgesehen vom dem Sekretariat zugestellten Dokument154, seien die Vorgaben jedoch ausschliesslich mündlich erfolgt und nie schriftlich vereinbart worden.155 A.3.9 Vorbringen der Verfahrensparteien 57. Während der Einvernahmen (bzw. der Ergänzung zur Bonusmeldung der AMAG) wurden die Parteien und die AMAG mit einigen Beweismitteln konfrontiert (Rz 94 f.). Die Parteien und die AMAG konnten sich insbesondere bezüglich der vereinbarten Konditionenliste und der Präsentation156 äussern und dazu Stellung nehmen. 58. Zusammenfassend sagten die Garage Gautschi157, die Autoweibel158 und die City- Garage159 aus, dass sie mit der vorgelegten Präsentation lediglich die visuelle Darstellung einer Erst-Offerte vereinheitlichen wollten und sich dadurch Fehler beim Ausfüllen des Bestellprogrammes vermeiden liessen. Ziel sei es gewesen, dass die Transparenz zwischen den verschiedenen Händlern durch einheitliche Darstellung der Konditionen für den Kunden verbessert werde, was sich zusätzlich rentabilitätssteigernd auswirke. 59. Die AMAG160 und die ASAG161 erkannten an, dass eine gemeinsame Konditionenliste im Rahmen des «Projekt Repo 2013» vereinbart wurde und dass die Präsentation an den Stammtischen des VPVW zur Verbreitung dieses Projekts genutzt wurde. Die Konditionenliste 60. [Name] (AMAG) und [Name] (ASAG) bestätigten, dass am 6. Februar 2013 ein Treffen stattgefunden hat, während diesem eine gemeinsame Konditionenliste erstellt und vereinbart wurde.162 [ASAG] stellte aber klar, dass er an diesem Treffen vom 6. Februar 2013 nicht teilgenommen habe.163 61. [Name] (Garage Gautschi) konnte sich nicht erinnern, ob er beim Treffen am 6. Februar 2013 anwesend war.164 Gemäss seiner Aussage führte er auch einen Stammtisch durch; er habe aber keine Liste bei seiner Präsentation gehabt.165 Zur Frage, ob die Adresse

153 Act. 152, S. 2. 154 Vereinbarung Vertrieb VW Phaeton vom 7.6.2002: Act. 1. 155 Act. 152, S. 2. 156 Den Parteien wurde die Präsentation Region 8 (Anhang 3) vorgehalten. 157 Einvernahmeprotokoll vom 12.6.2013 von [Garage Gautschi]: Act. 77, Ziff. 456–457, 462–463, 465, 471–472. 158 Einvernahmeprotokoll vom 17.6.2013 von [Autoweibel]: Act. 85, Ziff. 245–246, 282–287, 291–293, 303–304, 307, 313. 159 Einvernahmeprotokoll vom 20.6.2013 von [City-Garage]: Act. 88, Ziff. 347–349, 352–363, 385, 396, 413–414; Act. 95, Ziff. 155–156. 160 Protokollaussagen der AMAG vom 11.6.2013: Act. 71, Ziff. 175–177, 182–183, 230–231; Act. 40, S. 2–5 und Act. 41, S. 1–7; Act. 44, S. 1–3. 161 Act. 83, Ziff. 159 ff. und 270 ff. 162 Act. 71, Ziff. 175–177, 182–185; Act. 83, Ziff. 267–312. 163 Act. 83, Ziff. 267. 164 Act. 77, Ziff. 378. 165 Act. 77, Ziff. 365–369.

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[Name]@chauto.ch in der E-Mail von [AMAG] vom 4. März 2013166 (siehe Rz 30) seine sei, wollte [Garage Gautschi] keine Aussage machen.167 Auf die Frage allerdings, ob es eine einheitliche Konditionenliste gab, antwortete [Garage Gautschi]: «Nein, das war ja das Ziel».168 62. [Name] (Autoweibel) bestätigte, dass die mit der E-Mail von [AMAG] vom 4. März 2013 gesendete Konditionenliste (siehe Rz 30) seine Liste war, die er [AMAG] am 28. Februar 2013 geschickt hatte (siehe Rz 29).169 Gemäss seiner Aussage ist «[a]lles was wichtig ist, […] gelb markiert».170 [Autoweibel] führte weiter aus, dass er diese Liste an alle versandt habe, «um aufzuzeigen, dass [s]eine Darstellung übersichtlicher ist, besonders bei den Sondermodellen».171 Sie hätten am Treffen vom 6. Februar 2013 aber nicht um die einzelnen Positionen gefeilscht.172 [Autoweibel] halte zudem fest, dass die Händler die «empfohlenen Preisnachlässe» der Flottenkonditionenlisten «immer so» übernähmen, da sie auf die AMAG IMPORT angewiesen seien.173 63. [Name] (City-Garage) sagte aus, dass er sich nicht mehr an die E-Mail von [AMAG] vom 4. März 2013 und die gesendete Konditionenliste (Rz 30) erinnern könne.174 Die Präsentation 64. Den Parteien wurde während der Einvernahme die Präsentation Region 8175 vorgehalten.176 Sie hatten die Möglichkeit diese durchzublättern und Stellung zu den einzelnen Folien zu nehmen. 65. Alle Verfahrensparteien anerkannten, dass die Präsentation während den regionalen Stammtischen des VPVW von ihren jeweiligen Vertretern (den [AMAG], [Garage Gautschi], [ASAG], [Autoweibel] und [City-Garage]) gehalten wurde.177 66. Die Verfahrensparteien gaben einhellig an, dass die Präsentation von [Name] (Garage Gautschi) erstellt wurde und/oder dass sie diese von ihm per E-Mail erhalten haben.178 Auch [Garage Gautschi] gab zu, dass die Präsentation von ihm erstellt wurde.179 67. [Name] (AMAG) präzisierte zudem, dass die Beispiele in der Präsentation betreffend die Erst-Offerten (Preisnachlässe, Ablieferungspauschalen und Prämien) seines Wissens als «Screenshots» von den [Garage Gautschi] und [Autoweibel] eingefügt wurden.180 [Name] (Autoweibel) vertrat dagegen die Auffassung, dass die Offertendarstellungsbeispiele nur von

166 Act. 16. 167 Act. 77, Ziff. 382. 168 Act. 77, Ziff. 554–555. 169 Act. 85, Ziff. 242–243. 170 Act. 85, Ziff. 242. 171 Act. 85, Ziff. 245–246. 172 Act. 85, Ziff. 246–247. 173 Act. 85, Ziff. 247–250. 174 Act. 88, Ziff. 296, 300, 302. 175 Siehe Anhang 3. 176 Das Dokument «Vergleichstabelle der Präsentationen» (Anhang 4) stellt die korrespondierenden Folien der Präsentation (Anhang 2) zu der Präsentation Region 8 (Anhang 3) dar. 177 Act. 71, Ziff. 188–335 ([AMAG]); Act. 77, Ziff. 394–395, 397 ([Garage Gautschi]); Act. 83, Ziff. 317 ([ASAG]); Act. 85, Ziff. 268 ([Autoweibel]); Act. 88, Ziff. 311–321 ([City-Garage]). 178 Act. 71, Ziff. 193–194, 335 ([AMAG]); Act. 83, Ziff. 320–321 ([ASAG]); Act. 85, Ziff. 274–276 ([Autoweibel]); Act. 88, Ziff. 376–379 ([City-Garage]). 179 Act. 77, Ziff. 551–553. 180 Act. 71, Ziff. 199–200.

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[Garage Gautschi] erstellt wurden.181 Mit Ausnahme von Folie 27 der Präsentation Region 8182 wurde dies auch von [Garage Gautschi] bestätigt183. 68. Betreffend den Inhalt der Präsentation184 unterscheiden sich die Positionen der Parteien:185 - [Name] (Autoweibel) gab an, die Folien 3–6 und 17 nicht gezeigt zu haben. Folie 7 habe er abgeändert gezeigt. Die Folien 10–13, 19–23 und 31 habe er nicht gezeigt, aber erwähnt. Die Folien 24–30 habe er gezeigt, aber teilweise die Zahlen abgeändert. Er wisse jedoch nicht mehr, ob der unterste Satz auf Folie 26 auch in seiner Präsentation aufgeführt war.186 Folie 32 habe er mit Ausnahme des ersten Bulletpoints gezeigt.187 [Autoweibel] erkannte jedoch an, dass die Präsentation für alle die gleiche war;188 - [Name] (Garage Gautschi) bestätigte, dass ihm die Präsentation bekannt sei; er habe jedoch nur einen Teil dieser Präsentation benutzt.189 Ausserdem seien ihm die Bulletpoints 3 in Folie 32 und 4 in Folie 33 sowie der 4. Satz rechts in Folie 16 nicht bekannt;190 - [Name] (City-Garage) sagte aus, dass ihm eine Präsentation verschickt wurde, er aber die vorgehaltene Präsentation nicht kenne.191 Er habe eine Präsentation beim Stammtisch gehalten, aber er habe dafür seine eigene Präsentation angefertigt.192 Er habe die Folie 24 nicht in seiner Präsentation gehabt, die Folie 26 und die Folien 30, 32 und 33 nicht gezeigt.193 Zudem habe er die Anmerkungen zu den «Offert- Beispielen», insbesondere diejenige in Folie 29, «generell nicht gezeigt»;194 - Bezüglich Bulletpoint 4 in der Folie 24 sagte [Name] (ASAG) aus, er habe die Zahlen der aufgeführten Ablieferungspauschalen abgeändert;195 - [Name] (AMAG) war der Auffassung, dass es keine unterschiedlichen Präsentationen gegeben habe.196 Erfolgreiche Umsetzung im 2004/2005

181 Act. 85, Ziff. 275–276. 182 Act. 77, Ziff. 421–422. 183 Act. 77, Ziff. 417–418. 184 Den Parteien wurde die Präsentation Region 8 (Anhang 3) vorgehalten (Rz 64). 185 Den Parteien wurde die Präsentation Region 8 (Anhang 3) vorgehalten. Das Dokument «Vergleichstabelle Präsentationen» (Anhang 4) bietet Übersicht über die jeweils korrespondierenden Folien der beiden Präsentationen (Präsentation [Anhang 2] und Präsentation Region 8 [Anhang 3]). 186 Act. 85, Ziff. 328. 187 Act. 85, Ziff. 270–276. 188 Act. 85, Ziff. 276. 189 Act. 77, Ziff. 394–395. 190 Act. 77, Ziff. 455 und 474. Vgl. auch Stellungnahme vom 3. Juli 2013 von der Garage Gautschi: Act. 98, S. 2. 191 Act. 88, Ziff. 311–318. 192 Act. 88, Rz 321. 193 Act. 88, Ziff. 325, 375 und 381; Act. 95, Ziff. 166. 194 Act. 88, Ziff. 367. 195 Act. 83, Ziff. 322 f. 196 Act. 71, Ziff. 189–190.

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69. Zur Frage, was die Passage «Man bedenke, dass dies im 2004/2005 schon einmal erfolgreich umgesetzt wurde!!» auf Folie 30 der Präsentation Region 8 bedeute, nahmen die Parteien wie folgt Stellung: - [Name] (AMAG) wies darauf hin, dass er zu diesem Punkt während seiner Präsentation nichts gesagt habe. Er sei zu diesem Zeitpunkt (im Jahr 2004/2005) noch nicht bei der AMAG RETAIL tätig gewesen. Nach seinen Kenntnissen habe es im Jahr 2004/2005 eine Umstellung des Rückvergütungssystems gegeben, die zur Folge hatte, dass ein grösserer Teil dieser Rückvergütung nicht mehr fix sondern variabel war und dass die Festmarge demnach verkleinert wurde.197 Er ist zudem der Meinung, dass der Ersteller der Präsentation, [Garage Gautschi], mehr über diese Frage wisse;198 - [Name] (Autoweibel) äusserte sich zu dieser Frage folgendermassen: «Das kam von AMAG Import. 2004/2005 bekamen wir alle neuen Verträge von der AMAG Import, die die Margenpolitik komplett geändert hat. Das ist unglücklich geschrieben. Wenn ich das so jetzt sehe. Die AMAG hat damals die Schweiz neu aufgeteilt. (Auf Anmerkung beim Verlesen: AMAG haben die Markenvertretungen neu aufgeteilt und dadurch auch die Margen.) Die Margen wurden damals von 16% auf 10% gesenkt und wir, sprich jeder einzelne Händler, mussten unsere Preisnachlässe dementsprechend anpassen. (Beim Verlesen des Protokolls: Dies ist nur ein Beispiel. Bei anderen Modellen waren die Senkungen anders.) Aus der Sicht der Händler war es keine ‹erfolgreiche› Umsetzung. Deswegen ist dies keine glückliche Formulierung»;199 - [Name] (Garage Gautschi) sagte aus, er wisse nicht, was diese Passage bedeute; er sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Vorstand gewesen und sie hätten auch während der Präsentation nicht darüber gesprochen;200 - Gemäss eigener Aussage hatte [Name] (City-Garage) die Folie 30 nicht verwendet, weil sie ihm «nichts gesagt» habe, da er erst seit 2010 bei der City-Garage tätig sei und deswegen nicht wisse, was damit gemeint war;201 - [Name] (ASAG) sagte aus, dass er diese Aussage so auf der Folie erstmals zur Kenntnis genommen habe und sich demnach nicht dazu äussern könne.202 Vereinbarung von 2002 70. Die Verfahrensparteien wurden auch zur Vereinbarung von 2002 über die Preisnachlässe für den Vertrieb von Neufahrzeugen des Modells VW Phaeton (Rz 56) befragt. Die [AMAG], [Garage Gautschi], [ASAG] und [City-Garage] antworteten, dass sie dieses Dokument nicht kennen würden.203 Nur [Autoweibel] gab zu, diese Vereinbarung nicht zum ersten Mal gesehen zu haben, aber er habe sie «direkt weggeworfen, weil […]».204 Preisführerschaft der AMAG 71. Die ASAG, die Autoweibel, die City-Garage und die Garage Gautschi machten geltend, die AMAG habe eine führende Rolle in der allfälligen Absprache gespielt, da sie hohe

197 Act. 71, Ziff. 326–333. 198 Act. 71, Ziff. 335. 199 Act. 85, Ziff. 356–364. 200 Act. 77, Ziff. 541–542. 201 Act. 96, Ziff. 162–168. 202 Act. 83, Ziff. 388. 203 Act. 71, Rz 340; Act. 77, Rz 547; Act. 83, Rz 391–392; Act. 96, Rz 171–172. 204 Act. 85, Ziff. 367 f.

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Marktanteile besitze und ihr ausserdem die Preisführerschaft zukomme.205 Insbesondere machten diese Parteien geltend, dass die AMAG 60 % des Verkaufs von Neuwagen der Marken des VW-Konzerns kontrolliere und dass die interne Konditionenliste der AMAG mit der angeblich vereinbarten Konditionenliste übereinstimme.206 Die interne Konditionenliste der ASAG 72. Die ASAG behauptete, dass sie ihre eigene Konditionenliste umgesetzt habe, die angeblich vereinbarte Konditionenliste sei für sie nicht relevant207 und der Wettbewerb habe im vollen und ganzen Ausmass gespielt.208 Um diesen Umstand nachzuweisen, legte sie ihre eigenen Konditionenlisten vom 1. und 2. Quartal 2013 sowie die Listen der effektiv abgeschlossenen Verkaufsverträge von Neuwagen der Marken des VW-Konzerns während des Zeitraums von 4. März bis 14. April 2013 vor.209 Nach der Ansicht der ASAG unterscheiden sich die eigenen Listen von der angeblich vereinbarten Konditionenliste. Dies hätte zur Folge, dass die von ASAG gewährten Rabatte an die Endkunden im Zeitraum zwischen 4. März und 14. April 2013 nicht den vereinbarten Preisnachlässen entsprachen.210 A.3.10 Würdigung der Beweismittel und der Vorbringen der Verfahrensparteien 73. Aufgrund der Würdigung sämtlicher Beweismittel211 wird Folgendes festgestellt: Ad Konditionenliste 74. Am 6. Februar 2013 trafen sich die [AMAG], [Garage Gautschi], [Autoweibel] und [City- Garage] (Rz 26, 60–62). Während diesem Treffen wurde eine Konditionenliste für maximale Preisnachlässe und minimale Ablieferungspauschalen zur Abgabe der Erst-Offerten für Neufahrzeuge der Marken des VW-Konzerns vereinbart (Rz 20 ff., 26 ff., 60). Dies war – gemäss Aussage von [Garage Gautschi] – zumindest Ziel dieses Treffens (Rz 61). 75. Die Aussagen einiger Parteien, wonach es ihnen nur um die «visuelle Darstellung» einer Erst-Offerte oder eine übersichtlichere Aufbereitung eigener Konditionenlisten ging (Rz 58 und 62), treffen nicht zu. Nach der E-Mail Korrespondenz vor (Rz 23) und nach dem Treffen vom 6. Februar 2013 (siehe die Fussnoten zur Rz 26 ff.), insbesondere dem E-Mail Austausch zwischen dem 23. und 24. Januar 2013212 und zwischen dem 5. und 6. März 2013213, sowie dem Inhalt der Präsentation (Rz 38), insbesondere den Folien 14 bis 16 betreffend die Gründe und die Massnahmen des «Projekt Repo 2013» (Rz 39–41), steht ohne Zweifel fest, dass sich die Parteien und die AMAG über die Vereinbarung und die Umsetzung von gemeinsamen Preisnachlässen und Ablieferungspauschalen abgesprochen hatten.

205 Stellungnahme vom 5.12.2013 der City-Garage: Act. 198, S. 2; Stellungnahme vom 11.12.2013 der Autoweibel: Act. 200, S.1; Stellungnahme City-Garage vom 28.2.2014: Act. 215, S. 2; Stellungnahme Autoweibel vom 18.6.14: Act. 259, S. 2; Stellungnahme vom 19.6.2014 der Garage Gautschi: Act. 260, S. 4–5; Stellungnahme vom 20.6.2014 der City-Garage: Act. 261, S. 3–4; Stellungnahme vom 20.6.2014 der ASAG: Act. 263, S. 3–4. 206 Idem. 207 Act. 83, Rz 295–300, 303–307, 311–312, 331–334, 343. 208 Gesuch vom 27.3.2014 der ASAG zur Zusammenfassung der geschwärzten Passagen: Act. 223, S. 2. 209 Act. 223, Beilagen. 210 Act. 223, Beilage: Verkaufsverträge. 211 Zu beweisrechtlichen Fragen, insbesondere zur Beweiswürdigung und zum Beweismass, wird auf die Ausführungen in RPW 2013/4, 554 ff. Rz 149 ff., Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich verwiesen. 212 Act. 8. 213 Act. 17.

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76. Die optische Darstellung von Erst-Offerten oder eigenen Konditionenlisten war dagegen weder in der genannten Korrespondenz noch in der Präsentation bei den Stammtischen Thema. Im Gegenteil strebten die Parteien vielmehr die Umsetzung eines abgestimmten Rabattverhaltens an, wonach die Preisnachlässe auf ein einheitliches Niveau reduziert werden sollten, um die Marge der Händlerbetriebe zu verbessern.214 Dies zeigt sich etwa auch aus den folgenden Passagen der Präsentation: «Preisrepositionierung als Chance»215, «Dies [d.h. die Rabattsenkung] ist die einzige Stellschraube um den Deckungsbetrag sofort und nachhaltig zu steigern»216, «Die aufgeführten Konditionen werden angewandt auf der sogenannten ‹Erst-Offerte› und werden als Preisnachlass bzw. Flotten Rabatte ausgewiesen»217, «In diesen Feldern [der Erst-Offerte] werden zwingend diejenigen Werte eingesetzt, welche auf der Konditionenliste definiert sind !!!  ohne Ausnahmen!!»218, «Bei einer Senkung der Konditionen von 2% entspricht dies Mehreinnahmen von ca. Fr. 75'000.- pro 100 Einheiten»219. 77. Die Passage «‹Alle› müssten sich an die Offertdarstellung ab Repo halten» auf Folie 17 der Präsentation bezieht sich somit auf die in Folie 10 der Präsentation angegebenen Grundsätze. Wie oben ausgeführt (Rz 45), erforderte das «Projekt Repo 2013» vor allem die Anwendung der vereinbarten Konditionen auf der Erst-Offerte, auf der die Konditionen (als Preisnachlass bzw. Flottenrabatte) klar ausgewiesen werden mussten. Durch die konsequente Ausweisung der Konditionen sollte sichtbar werden, für welche Positionen wie viel Rabatt gewährt wurde.220 78. Zu den Vorbringen der ASAG (Rz 72), wonach ihre eigenen Konditionen von denjenigen in der vereinbarten Konditionenliste abweichen, ist Folgendes zu sagen: - Die interne Konditionenliste der ASAG (nachfolgend: interne Konditionenliste)221 ist mit «Verkäufernachlassliste» betitelt. Es handelt sich um eine Vorgabe für das Verkaufspersonal, anhand dieser es den effektiven Verkaufspreis festlegt. […].222 [ASAG] erläuterte die Funktion dieses […] folgendermassen: «Es gibt Modelle, wo wir […] Rabatt geben und es gibt andere Modelle, wo wir […] Rabatt geben bis z.B. 8 % je nach Modell. Der Verkäufer kann bis zur definierten Höhe gehen. Alles was darüber hinausgeht, bedarf der Zustimmung durch den Verkaufsleiter, was auch mehr als 8 % sein kann. Der Verkäufer führt die Verhandlungen und dann gibt es eine erste Offerte. Es liegt dann in der Verantwortung des Verkäufers wie viel Rabatt er geben möchte. […]. […]»223. Die in den […] enthaltenen Prozentsätze für Preisnachlässe sind meist entweder gleich wie oder tiefer als die Zahlen der vereinbarten Konditionenliste für die betroffenen Modelle pro Marke.224 […].225 Ein solches […] führt dazu, dass sich das Verkaufspersonal gehalten sieht, in der Erst-Offerte […] ([…]) aufzuführen, um im Hinblick auf die, insbesondere im Autogewerbe durchaus üblichen, weiteren Vertragsverhandlungen überhaupt noch […] und sich beim effektiven Vertragsschluss […]. Der Umstand, dass […], zeigt, dass die interne Konditionenliste der ASAG die

214 Act. 5. Vgl. auch Act. 8, 9 und 19. 215 Act. 22, Folie 14. 216 Act. 19, Beilage 1, Folie 3. 217 Act. 19, Beilage 1, Folie 10. 218 Act. 19, Beilage 1, Folie 12. 219 Act. 19, Beilage 1, Folie 16. 220 Act. 19, Beilage 1, Folie 10 und 15. 221 Verkäufernachlasslisten 2013 vom 12.2.2013, 12.3.2013 und 23.5.2013: Act. 223, S. 6 ff. 222 Idem. Vgl. auch Act. 83, Rz 133–146. 223 Act. 83, Rz 133–153. 224 Ausnahmen bilden die Modelle VW NF Amarok, Crafter und Skǒda Superb. 225 Vgl. Verkäufernachlassliste 2013 ab 12.3.2013 (interne Konditionenliste): Act. 223, S. 6, […].

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maximalen Preisnachlässe für Erst-Offerten der vereinbarten Konditionenliste befolgte. - Die minimalen Ablieferungspauschalen betragen in der internen Konditionenliste für die Modelle der vereinbarten Konditionenliste zwischen CHF […].- und […].-, also CHF […].- mehr als in der vereinbarten Konditionenliste aufgeführt. Dies entspricht auch dem Inhalt von Folie 24 der Präsentation Region 8, die von den [Name, ASAG] und [Name, ASAG] gehalten wurde226 und der Aussage von [ASAG], wonach er die Zahlen in dieser Folie abgeändert hatte. Dies zeigt, dass die Ablieferungspauschalen der internen Konditionenliste der ASAG die minimalen Ablieferungspauschalen der vereinbarten Konditionenliste einhielten. - In der Liste der effektiv abgeschlossenen Verkaufsverträge während des Zeitraums vom 4. März bis 14. April 2013 sind nur die gesamten Rabatte, die den Kunden gewährt wurden, nicht jedoch die Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen für die Erst-Offerte ausgewiesen, welche Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind. 79. Es ist somit entgegen der oben dargelegten Ansicht der ASAG (Rz 72) festzuhalten, dass die interne Konditionenliste sich von der vereinbarten Konditionenliste nicht unterscheidet, da die Ablieferungspauschalen und die Preisnachlässe […] der internen Konditionenliste, welche für die ersten Verhandlungen gelten, den maximalen Preisnachlässen und den minimalen Ablieferungspauschalen für die Erst-Offerte der vereinbarten Konditionenliste entsprechen. Ad Präsentation 80. Die Präsentation wurde von [Name] (Garage Gautschi) erstellt (Rz 66) und der Inhalt der Präsentation war für alle gleich.227 Die letzte Version der Präsentation versendete [Garage Gautschi] am 13. März 2013, als Basis für die Stammtische, an die [Name] (AMAG), [Name] (City-Garage), [Name] (ASAG) und [Name] (Autoweibel) (Rz 34).228 81. Den Parteien und der AMAG wurde während den Einvernahmen (bzw. der Ergänzung zur Bonusmeldung der AMAG) die Präsentation Region 8229 vorgehalten, welche an den Stammtischen der [Name, ASAG] und [Name, ASAG] gezeigt wurde und von [Name] ([…] VW PW der AMAG) an [Name] ([…] VW PW der AMAG) per E-Mail am 20. März 2013 weitergeleitet wurde (Rz 48). Die Präsentation Region 8 stimmt im Wesentlichen mit der Präsentation (Region Mittelland)230 überein:231 Die Folien 2 («Gründe für dieses Projekt»), 3 («Massnahmen um Zerfall der Rentabilität zu stoppen»), 4 («Konditionen pro Marke»), 5–9 («Anpassungen pro Marke»), 10 («Offertdarstellung/Ablieferungspauschale»), 11–15 («Offert Beispiele»), 16 («Auswirkungen»), 17 («Spielregeln») und 18 («Nächstes regionale Treffen») der Präsentation sind der Kern des «Projekt Repo 2013» und entsprechen, abgesehen von kleinen Formulierungsänderungen232 und den Ablieferungspauschalen233, den Folien 15–16, 18–23, 24–30 und 32–33 der Präsentation Region 8. Die Präsentation Region 8 wurde lediglich um zusätzliche Folien betreffend

226 Act. 22, Folie 24. 227 Act. 85, Ziff. 276; Act. 71, Ziff. 189–190. 228 Act. 19. 229 Act. 22. 230 Act. 19, Beilage 1 (Anhang 2). 231 Siehe Anhang 4. 232 Präsentation Region 8, Folien 16, 32, 33. 233 Präsentation Region 8, Folie 24.

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die Organisation des VPVW234 und die Händlerzufriedenheitsumfrage VPVW 2012235 ergänzt. 82. Aus den Aussagen von [Autoweibel] (Rz 68) lässt sich feststellen, dass seine Präsentation derjenigen von [Garage Gautschi] (Anhang 2) entspricht: Er habe zwar einige Folien nur erwähnt und teilweise (bei den «Offert Beispielen») die Zahlen abgeändert, die Folien 2– 4 und 10–18 der Präsentation jedoch gänzlich unverändert gezeigt. 83. Die Aussagen von [Garage Gautschi] betreffend den Inhalt der Präsentation (Rz 68) sind nicht glaubwürdig, da er als Ersteller der Präsentation (Rz 66) nicht glaubhaft deren Inhalt bestreiten kann. 84. Gemäss eigener Aussage (Rz 68) präsentierte [City-Garage] nur die Gründe des Projekts, die Konditionen und «Offert Beispiele», ohne die Grundsätze für die Umsetzung und die Auswirkungen (Folien 10 und 16–18 der Präsentation) zu erklären. In diesem Fall wäre seine Präsentation unvollständig und für die Teilnehmer des Stammtisches schwer verständlich gewesen. Erstaunlicherweise schien es für [City-Garage] jedoch wichtig zu sein, dass auch die kleineren Betriebe die Spielregeln (diejenigen auf Folie 17 der Präsentation) einhalten würden.236 Es ist somit kein Grund ersichtlich, weshalb [City-Garage] vom Inhalt der Präsentation hätte abweichen wollen. Ohne Folien 10 und 16–18 der Präsentation wären Bedeutung und Ziele des «Projekt Repo 2013» nur schwer fassbar gewesen. Aus diesen Gründen ist die Aussage von [City-Garage], nach welcher er Folien 10 und 16–18 nicht in seiner Präsentation gehabt bzw. nicht gezeigt hat, nicht glaubwürdig. Darüber hinaus bleibt, selbst wenn diese Aussage der Wahrheit entspräche, die Tatsache, dass [City-Garage] plante, die vereinbarte Konditionenliste an die Teilnehmer des Stammtisches zu versenden oder abzugeben (Rz 46).237 Ad Allfällige Vereinbarungen in den Jahren 2002 und 2004/2005 85. Die Vereinbarung von 2002 über die Preisnachlässe für den Vertrieb von Neufahrzeugen des Modells VW Phaeton (Rz 56) und die Passage «Man bedenke, dass dies im 2004/2005 schon einmal erfolgreich umgesetzt wurde!!» in der Folie 16 der Präsentation scheinen darauf hinzudeuten, dass (teilweise zwischen den gleichen beteiligten Unternehmen) schon in der Vergangenheit möglicherweise Absprachen über Konditionen bestanden haben. Das Sekretariat hat in diesem Zusammenhang zusätzliche Ermittlungen durchgeführt: Einerseits wurde [Name] ([VW-Händler]), der Anzeigende der Vereinbarung 2002 (Rz 56), diesbezüglich um die Eingabe weiterer Informationen ersucht (Rz 56). Insbesondere wurde er gebeten, weitere Dokumente betreffend die Vereinbarung von Rabatten für den Verkauf von Neufahrzeugen der Marken des VW-Konzerns einzureichen238. Anderseits wurden die Parteien und die AMAG während der Einvernahme (bzw. der Ergänzung zur Bonusmeldung) ausdrücklich über die Vereinbarung 2002 (Rz 70) und die Passage in der Präsentation betreffend den Jahren 2004 und 2005 (Rz 69) befragt. Diese Ermittlungen konnten jedoch die Hinweise bezüglich Absprachen über Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen weder in den Jahren 2002 und 2004/2005 noch in den nachfolgenden Jahren erhärten (Rz 56, 69, 70). Ad Preisführerschaft der AMAG und Rolle der Garage Gautschi 86. Die Tatsache, dass AMAG möglicherweise über hohe Marktanteile und die Preisführerschaft verfügt (Rz 71), kann nicht ohne weiteres mit einer führenden Rolle beim vorgeworfenen Verhalten gleichgesetzt werden. Im vorliegenden Fall bestehen in Bezug auf den un-

234 Präsentation Region 8, Folien 3–8. 235 Präsentation Region 8, Folien 9–13. 236 Act. 17, S. 2. 237 Act. 17, S. 1. 238 Act. 142, S. 2.

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tersuchten Sachverhalt keine Hinweise für eine anstiftende oder eine führende Rolle der AMAG.239 87. Im Gegenteil gilt es darauf hinzuweisen, dass ein grosser Teil des «Projekt Repo 2013» von der [Garage Gautschi] vorbereitet und organisiert wurde. So hatte [Garage Gautschi] die Diskussion während der VW PW MVR-Tagung und die Idee des «Projekts Repo 2013» für die anderen Teilnehmer zusammengefasst (Rz 19 f.), die Teilnehmer angehalten, sich zu engagieren und mitzuziehen (Rz 21, 23) und ihnen die Terminvorschläge für die gemeinsame Besprechung (u.a. auch den 6. Februar 2013) unterbreitet (Rz 24). [Garage Gautschi] schlug ausserdem vor, weitere wichtige Händler zur Teilnahme am «Projekt Repo 2013» einzuladen (Rz 25). Er sorgte auch dafür, [Name] (ASAG), der am Treffen vom 6. Februar 2013 abwesend war, über die vereinbarte Konditionenliste und das weitere Vorgehen zu informieren (Rz 26). Dies wurde auch durch die Aussagen von [ASAG] bestätigt: «[Garage Gautschi], war es glaube ich, der mir erklärt hat was das Projekt Repo ist»240. [Garage Gautschi] ist ausserdem der Autor der Präsentation (Rz 34 ff. und 66), was ihn als wichtigen Urheber des «Projekt Repo 2013» auszeichnet. 88. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass sich die Verfahrensparteien und die AMAG über eine gemeinsame Rabattpolitik einigten (siehe A.3.2), dass sie anschliessend eine gemeinsame Konditionenliste für maximale Preisnachlässe und minimale Ablieferungspauschalen zur Abgabe der Erst-Offerte für Neufahrzeuge der Marken des VW- Konzerns vereinbarten (siehe A.3.3) und dass sie zur Umsetzung des abgesti

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