Abtei lung IV D-5130/2008 {T 0/2} Urteil v o m 2 8 . November 2008 Richter Robert Galliker (Vorsitz), Richter Jean-Pierre Monnet, Richter Walter Lang; Gerichtsschreiberin Daniela Brüschweiler. A._______, geboren (...), Iran, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Urs Ebnöther, Beschwerdeführer, gegen Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern, Vorinstanz. Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. Juni 2008 / N (...). Bundesverwaltungsgericht Tribunal administratif fédéral Tribunale amministrativo federale Tribunal administrativ federal Besetzung Parteien Gegenstand
D-5130/2008 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung des BFM vom 10. Juni 2008 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur Feststellung und Würdigung des rechtserheblichen Sachverhalts im Sinne der Erwägungen sowie zur anschliessenden Neubeurteilung an das BFM zurückgewiesen. 3. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen. 5. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 6. Dieses Urteil geht an: - den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) - das BFM, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit den Akten Ref.-Nr. N (...) (per Kurier; in Kopie) - das (...) des Kantons C._______ ad (...) (in Kopie) Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Daniela Brüschweiler D-5130/2008 Versand: Seite 3