Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht
vom 12. Mai 2016 (715 16 15/118) ____________________________________________________________________
Arbeitslosenversicherung
Damit Leistungen der Arbeitslosenversicherung rückwirkend zurückgefordert werden können, müssen die Voraussetzungen einer Wiedererwägung der ursprünglichen Leistungsverfügung im Sinne von Art. 53 Abs. 2 ATSG erfüllt sein.
Besetzung Präsidentin Eva Meuli, Kantonsrichter Jgnaz Jermann, Kantonsrichter Daniel Noll, Gerichtsschreiber i.V. Robin Eschbach
Parteien A.____, Beschwerdeführerin, vertreten durch Simon Gass, Advokat, Picassoplatz 8, Postfach 330, 4010 Basel
gegen
KIGA Baselland, Postfach, 4133 Pratteln 1, Beschwerdegegnerin
Betreff Absprache der Vermittlungsfähigkeit
A.1 A.____ meldete sich am 29. April 2015 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte Taggeldleistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV). Im Erstgespräch wurde die Versicherte vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Münchenstein (RAV) aufgefordert, eine Obhutsbescheinigung für ihre Tochter einzureichen. Am 28. Mai 2015 reichte A.____ diesen Nachweis ein, gemäss welchem ihre Mutter die Betreuung der Tochter unter der Woche von 08:00 Uhr bis