2007 Kantonale Steuern 83 unzulässig. Dies führt zur vollumfänglichen Gutheissung der Beschwerde. 21 Selbstständige Erwerbstätigkeit. - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel als selbstständige (Neben-) Erwerbstätigkeit kann ausnahmsweise selbst bei einer einzigen Wertschriftentransaktion vorliegen. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 9. Mai 2007 in Sachen Gemeinderat X. gegen Steuerrekursgericht und M.A. (WBE.2006.47). Zur Publikation vorgesehen in StE 2008. 22 Privatentnahme. - Privatentnahme mittels entsprechender, unzweideutiger, der Steuerbehörde klar bekannt gegebener Behandlung in der Buchhaltung. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 7. Dezember 2007 in Sachen Erben des S. gegen Steuerrekursgericht (WBE.2007.142). Zur Publikation vorgesehen in StE 2008. Aus den Erwägungen 3.2./3.2.1. (S. betrieb im Rahmen einer Einzelfirma ein Architekturbüro sowie gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel.) Bis 1986 stellte die Liegenschaft x klarerweise Geschäftsvermögen dar. S. nahm zwar alle Liegenschaften in seine Buchhaltung auf, doch wurden die Privatliegenschaften separat unter eigenem Titel aufgeführt und damit unmissverständlich als solche bezeichnet; für diese war im Gegensatz zu den Geschäftsliegenschaften kein Buch-, sondern lediglich der Steuerwert angegeben. Die Liegenschaft x figurierte nicht unter den Privatliegenschaften. Für die Steuerbehörden erkennbare Indizien ausserhalb der buchhalterischen Behandlung, die für eine Qualifikation als Privatliegenschaft gesprochen hätten, fehlten, zumal S. ihnen nicht bekannt gegeben hatte, dass er seiner Ehefrau die Nutzniessung an der Liegenschaft zugewendet hatte.
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 09.05.2007 WBE.2006.47
9. Mai 2007·Deutsch·Aargau·Obergericht Verwaltungsgericht·PDF·200 Wörter·~1 min·5
Zusammenfassung
Selbstständige Erwerbstätigkeit. - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel als selbstständige (Neben-) Erwerbstätigkeit kann ausnahmsweise selbst bei einer einzigen Wertschriftentransaktion vorliegen.