Skip to content

Zonenordnung der Gemeinde Lindau vom 10. April 1995 (BZO) ist in der Wohnzone W2 eine Ausnützung von 1.3 m³ pro m² zulässig. Arealüberbauungen sind in dieser Zone ab einer Fläche von 3'000 m² zulässig (Art. 20 BZO). Erfüllt ein Vorhaben die Anforderungen an eine Arealüberbauung gemäss § 71 PBG

1 sentenze·0 Presidente·1 visualizzazioni