Kulturverein R.________ nach. Insgesamt sei von einem Monatseinkommen der Beschwerdeführer in Höhe von Fr. 4'660.-- auszugehen. Diesen Erträgen stehe ein finanzieller Bedarf von Fr. 5'348.-- pro Monat gegenüber — Giudici — Swissrulings
Kulturverein R.________ nach. Insgesamt sei von einem Monatseinkommen der Beschwerdeführer in Höhe von Fr. 4'660.-- auszugehen. Diesen Erträgen stehe ein finanzieller Bedarf von Fr. 5'348.-- pro Monat gegenüber