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Erfolgsrechnung gebe die Verhältnisse per Ende 2011 wieder. Neben den vom Obergericht per 31. Dezember 2011 berücksichtigten Verbindlichkeiten von Fr. 56'127.55 seien aber zusätzlich auch die bis zur Einreichung der Beschwerdeschrift am 10. Februar 2012 entstandenen Kosten zu berücksichtigen. Dabei handle es sich einerseits um wiederkehrende Ausgaben (Honorar des Verwaltungsrats

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