Der Kanton Zug hat den beiden Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von je Fr. 1'500.-- — Giudici — Swissrulings
Der Kanton Zug hat den beiden Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von je Fr. 1'500.--