Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern 1-4 für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- zu bezahlen — Giudici — Swissrulings
Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern 1-4 für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- zu bezahlen