Y.________ wurden im Konkurs mit Forderungen von rund Fr. 11'800.-- bzw. Fr. 8'500.-- rechtskräftig kolloziert. Am 7. August 2009 trat die Konkursverwaltung ihnen einen allfälligen Anspruch gegen Z.________ aus nicht liberiertem Aktienkapital im Sinn von Art. 260 SchKG ab