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Rechtskosten im Jahre 2008 von Fr. 6'000.-- um mehr als Fr. 1'200.-- überschritten worden. Auf diese Weise sei einmal mehr das Vertrauen der Mitglieder der Gemeinschaft in die Verwaltung aufs Schwerste erschüttert worden. Ausserdem liege eine Interessenkollision der Verwaltung vor

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9 nov. 09

Sachenrecht

5A 616/2009/IIe Cour de droit civil/Droits réels·DE·19 min·1
Rejet partiel