Mass ihrer Nutzung sowie 3) die Bauweise. Nach § 19 Abs. 2 kann von der Regelbauweise oder den Vorschriften über den Wald- oder Gewässerabstand abgewichen werden — Juges — Swissrulings
Mass ihrer Nutzung sowie 3) die Bauweise. Nach § 19 Abs. 2 kann von der Regelbauweise oder den Vorschriften über den Wald- oder Gewässerabstand abgewichen werden