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Im Juli 1999 erhob die Beschwerdegegnerin beim Handelsgericht des Kantons Zürich gegen die Y.________ Beteiligungen AG Klage auf Anordnung der Eintragung ihrer 2'530 Namenaktien im Aktienbuch der Gesellschaft. Das Handelsgericht hiess die Klage am 21. Mai 2001 vollumfänglich gut. Es entschied — Juges — Swissrulings