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Die Beschwerdeführer erhoben am 22. November 2004 Klage gegen die Beschwerdegegnerin auf Zahlung von Schadenersatz im Betrag von Fr. 2'610'000.-- nebst Zins infolge Nichterfüllung der Gesellschafterpflichten. Mit Widerklage verlangte die Beschwerdegegnerin Zahlung von Fr. 692'169.50 nebst Zins für von ihr im Zusammenhang mit dem Bauprojekt erbrachte Leistungen sowie für den ihr aus der Auflösung der Gesellschaft zustehenden Liquidationsanteil

1 arrêts·0 Président·2 consultations
12 août 09

Gesellschaftsrecht

4A 70/2008/Ire Cour de droit civil/Droit des sociétés·DE·31 min·1
Rejet partiel