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Alle weiteren Begehren wies der Einzelschiedsrichter ab (Dispositiv-Ziff. 8). Die Verfahrenskosten von Fr. 56'800.-- wurden im Umfang von Fr. 55'400.-- aus dem vom Beschwerdegegner 1 geleisteten Kostenvorschuss beglichen — Juges — Swissrulings