Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Beschwerdeführer als Solidargläubiger für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 50'000.-- zu entschädigen — Judges — Swissrulings
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Beschwerdeführer als Solidargläubiger für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 50'000.-- zu entschädigen