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Zum einen sind die geschenkten Grundstücke Stockwerkeigentums-anteile (4 ½-Zimmerwohnung mit Autoeinstellplatz). Der Beschenkte wird im Falle einer Annahme der Schenkung Mitglied der Stockwerk-eigentümergemeinschaft. Wohl kann er sein Stockwerkeigentum dem Schenker zum Gebrauch überlassen

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4. März 10

Sachenrecht

5A 743/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Lucerne·DE·12 min·1
Teilweise Abweisung