Zum einen sind die geschenkten Grundstücke Stockwerkeigentums-anteile (4 ½-Zimmerwohnung mit Autoeinstellplatz). Der Beschenkte wird im Falle einer Annahme der Schenkung Mitglied der Stockwerk-eigentümergemeinschaft. Wohl kann er sein Stockwerkeigentum dem Schenker zum Gebrauch überlassen