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Y.________ wurden im Konkurs mit Forderungen von rund Fr. 11'800.-- bzw. Fr. 8'500.-- rechtskräftig kolloziert. Am 7. August 2009 trat die Konkursverwaltung ihnen einen allfälligen Anspruch gegen Z.________ aus nicht liberiertem Aktienkapital im Sinn von Art. 260 SchKG ab

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28. Jan. 13

Gesellschaftsrecht

4A 512/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Zurich·DE·8 min·2
Teilweise Abweisung