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Y.________ am 12. Juni 2012 zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 15'000.-- verpflichtete. Das Gesuch vom 2. Juli 2012 um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung sowie Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands wies das Steuerrekursgericht am 19. Juli 2012 ab

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20. Nov. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 793/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·15 min·17
Gutheissung