Skip to content

Vorliegend herrscht ein derartiger (positiver) interkantonaler Kompetenzkonflikt. Er dreht sich um die steuerliche Erfassung des noch nicht besteuerten Gewinnanteils von Fr. 303'800.--. Neben dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 23. Februar 2012 kann auch die (längst rechtskräftige) Veranlagungsverfügung des Kantons Nidwalden vom 14. Juli 2011 angefochten werden

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
19. Dez. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 337/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Lucerne·DE·28 min·19
Teilweise Abweisung