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Strasse A.________ in B.________. Der Erwerbspreis für diese Parzellen betrug rund Fr. 1'900'000.--. Das Grundstück Nr. xxx liegt im Gebiet C.________ im Weiler E.________ an exklusiver Wohnlage mit guter Besonnung

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12. Juli 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 1034/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Lucerne·DE·8 min·1
Teilweise Abweisung