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Schwierigkeit des Falles bis auf das Doppelte erhöht oder auf die Hälfte herabgesetzt werden (§§ 4

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3. Apr. 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 110/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·12 min·1
Teilweise Abweisung