S.________ von einer Rückerstattungspflicht für von verschiedenen KPÖ-Gesellschaften erhaltene Scheinprovisionszahlungen im Betrag von EUR 42'570'338.-- an die Klageforderung anzurechnen — Richter — Swissrulings
S.________ von einer Rückerstattungspflicht für von verschiedenen KPÖ-Gesellschaften erhaltene Scheinprovisionszahlungen im Betrag von EUR 42'570'338.-- an die Klageforderung anzurechnen