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S.________ von einer Rückerstattungspflicht für von verschiedenen KPÖ-Gesellschaften erhaltene Scheinprovisionszahlungen im Betrag von EUR 42'570'338.-- an die Klageforderung anzurechnen

1 Entscheide·0 Präsident·7 Aufrufe
8. Apr. 13

Vertragsrecht

4A 258/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 1min·14
Teilweise Abweisung