Rudolfstetten-Friedlisberg haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 1'000.-- unter solidarischer Haftbarkeit zu entschädigen — Richter — Swissrulings
Rudolfstetten-Friedlisberg haben die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 1'000.-- unter solidarischer Haftbarkeit zu entschädigen