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Mit Präsidialverfügung vom 26. November 2008 wurde das Gesuch der Beschwerdegegnerin 1 um Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung für den Betrag von Fr. 5'000.-- gutgeheissen

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
17. März 09

Schiedsgerichtsbarkeit

4A 416/2008/I. zivilrechtliche Abteilung/Schiedsgerichtsbarkeit·DE·15 min·17
Abweisung