Mit Klage vom 2. Juli 2001 an das Bezirksgericht Meilen verlangte die Beschwerdegegnerin die Bezahlung ausstehender Rechnungsbeträge in Gesamthöhe von Fr. 82'413.85. Die Beschwerdeführer anerkannten diese Forderung grundsätzlich im Umfang von Fr. 74'210.55