Skip to content

Kulturverein R.________ nach. Insgesamt sei von einem Monatseinkommen der Beschwerdeführer in Höhe von Fr. 4'660.-- auszugehen. Diesen Erträgen stehe ein finanzieller Bedarf von Fr. 5'348.-- pro Monat gegenüber

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
25. Feb. 09

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 795/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/BaselLandschaft·DE·15 min·16
Teilweise Abweisung