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Hinsichtlich eines für das Jahr 2000 für Kosten "Führung" verbuchten Betrages von Fr. 250'000.-- hielt die Vorinstanz fest

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
9. Apr. 13

Gesellschaftsrecht

4A 566/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/StGallen·DE·1h 23min·9
Teilweise Gutheissung