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Die Vorinstanz wies die Einwendungen der Beschwerdeführerin unter Verweis auf den Zweck des Parteiengesetzes zurück: In einem ersten Schritt solle das Verbot von Vermögensveränderungen in § 20b Abs. 1 PartG DDR

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8. Apr. 13

Vertragsrecht

4A 258/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 1min·2
Teilweise Abweisung