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Die Stadt Luzern hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen

1 Entscheide·0 Präsident·11 Aufrufe
31. Jan. 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 278/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Lucerne·DE·32 min·14
Teilweise Gutheissung