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Die I.________ AG hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 4'000.-- zu bezahlen

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2. Juni 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 212/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·18 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung