Skip to content

Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 6'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
29. Jan. 13

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 628/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Aargau·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung