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Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 2'000.-- werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte

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3. Apr. 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 110/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·12 min·1
Teilweise Abweisung