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Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 14'000.-- werden im Betrag von Fr. 7'000.-- den drei Beklagten unter solidarischer Haftbarkeit

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22. Feb. 11

Erbrecht

5A 572/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht·DE·26 min·1
Teilweise Abweisung