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Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 1'500.-- werden den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

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1. Mai 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 347/2013/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·11 min·13
Teilweise Abweisung