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Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit für den ganzen Betrag je zur Hälfte auferlegt

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28. März 12

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 140/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·4 min·1
Nichteintreten