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Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

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11. Jan. 12

Strafprozess

1B 11/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Nidwalden·DE·2 min·1
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