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Die Gerichtskosten von Fr. 8'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

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4. Sept. 08

Sachenrecht

5A 174/2008/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Lucerne·DE·13 min·1
LeitentscheidBGEAbweisung